1. Keine Änderung im Landschaftsschutz

    Landkreis muss Fehler auf seiner Homepage korrigieren

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    ALTENHAGEN II (al). Am Umfang des Landschaftsschutzes auf der westlichen Seite des Deisters hat sich im Bereich der Gemeinde Messenkamp wie auch in angrenzenden Gebieten nichts verändert. Eine bislang veröffentlichte fehlerhafte Darstellung auf der Homepage des Landkreises Schaumburg wird korrigiert. Anlass für eine Anfrage von Frank Witte in der jüngsten Ratssitzung waren bekannt gewordene Pläne eines Privatwaldbesitzers. Dieser plane, einen Hektar Lärchen noch in diesem Jahr roden zu wollen. Die Fläche stünde nicht mehr unter Landschaftsschutz. Der Bürgermeister zeigte sich irritiert: Tatsächlich weise die Liste der Schaumburger Gebiete im Internet unter der Bezeichnung "SHG 17" nur ein Gebiet "Süd-Deister" aus, das neben Flächen im Nachbarkreis Hameln-Pyrmont lediglich die Gemarkung Feggendorf berühre. Witte hatte bereits vor der Ratssitzung Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen, deren Vertreter von eine "EDV-Fehler" sprach. Der stellvertretende Gemeindedirektor Arno Fatzler sicherte zu, auf schriftlichem Wege den Landkreis zur Korrektur zu drängen und auch den Waldbesitzer auf die Rechtslage hinzuweisen, da in Landschaftsschutzgebieten kein größeres Ausroden erlaubt sei. Es werde nur das Beseitigen kranker oder schadhafter Bäume gebilligt. Besonderen Schutz verlange der Bereich überdies durch einen seit Jahren bestehenden Milan-Horst. Auf SW-Anfrage bestätigte die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde, Martina Engelking, die fehlerhafte Darstellung. Unverändert stehe der gesamte Norddeister unter dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Daran werde auch nichts geändert. Die in der Auflistung unter "Süd-Deister" am 18. Dezember 2018 erlassene Verordnung sei vom Landkreis Hameln-Pyrmont vollzogen worden. Für das Gebiet Schaumburg gelte weiterhin die Vorschrift vom 27. November 1980. Am gestrigen Freitag teilte Bauamtsleiter Markus Jacobs mit, dass die in der Ratssitzung geforderten schriftlichen Hinweise an Landkreis und Waldeigentümer ergangen seien. Foto: al

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