1. Unterrichtsausfall heißt nicht Ferienzeit

    Viele Schulen senden Material über digitale Kanäle / Technik holt die Schule an die heimischen Schreibtische

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    LANDKREIS (bb). Um die Corona-Pandemie einzudämmen, sind die Schulen geschlossen. Das heißt nicht, dass die Mädchen und Jungen einfach in die Ferienzeit entlassen sind. Manche weiterführenden Schaumburger Schulen nutzen die "digitalen Drähte", um den Schülern den Unterrichtsstoff nahe zu bringen. Aufgaben und Arbeitsmaterialien können so auf elektronischem Wege den Schülern sozusagen an die heimischen Schreibtische übermittelt werden. Dank des Engagements des Landkreises als Schulträger seien die Schulen im Landkreis in diesem Feld gut aufgestellt, wie Angelika Hasemann, Direktorin der Ratsgymnasiums Stadthagen (RGS) erklärte. Hasemann schilderte das Vorgehen am Stadthäger Gymnasium, das in ähnlicher Form auch andere weiterführende Schaumburger Schulen anwenden. So könnten die Lehrer ihren Schülern per E-Mail und mit gekoppelten Plattformlösungen Lernmaterialien, Aufgaben und Übungen übermitteln. Auf diese Weise werde auch ein Austausch möglich. "Das ist nicht einfach eine Einbahnstraße", schilderte Angelika Hasemann. Die Schüler könnten ihre Arbeitsergebnisse wiederum den Lehrern präsentieren, die ihrerseits die Möglichkeit hätten, Korrekturen und Hilfestellungen zu übersenden. Die Lehrer seien dafür in erster Linie im Home-Office tätig. Die Schulen sind durch das Kultusministerium nicht verpflichtet, ihren Schülern Lernaufgaben zu liefern. Es ist ihnen jedoch freigestellt dies zu tun. Angelika Hasemann betonte, dass die Übermittlung von Aufgaben den Unterricht nicht ersetzen könne. Wie auch bei Hausaufgaben dürfe keine Bewertung stattfinden. Außerdem könnten die auf diesen Wegen übermittelten Themenbereiche bei Wiederaufnahme des Unterrichtes nicht als "erlernt" vorausgesetzt werden. Die Kinder würden schließlich nicht in eigentlichem Sinne "beschult". Auf den Stoff werde also nochmals zurückgegriffen, berichtete die Direktorin. Allerdings sei das Ziel, so eine Grundlage zu schaffen, um das in der Unterrichtspause Versäumte rascher nachzuholen. Von den Eltern werde diese Vorgehensweise sehr positiv aufgenommen, so Hasemann. Sie gebe den Kindern auch ein Stück Tagesstruktur. Andere Schulen, gerade die Grundschulen, haben den Kindern Arbeitsblätter und ähnliches Material am letzten Unterrichtstag mitgegeben. Notbetreuung: Die Schaumburger Schulen sind verpflichtet, eine Notbetreuung für Schüler der Klassen eins bis acht in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Diese ist Eltern vorbehalten, die in "kritischen Infrastrukturen" arbeiten. Also etwa, wenn diese im Gesundheitswesen, bei der Polizei oder dem Rettungsdienst tätig sind, sowie in besonderen Härtefällen, zum Beispiel bei drohender Kündigung. Angelika Hasemann berichtete allerdings, dass in dieser Woche diese Betreuungsmöglichkeit am RGS nicht in Anspruch genommen worden sei. Foto: bb Symbolbild

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