1. Regeln missachtet

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    HASTE. Am Ostermontag um 2.45 Uhr treffen sich fünf Heranwachsende, im Alter zwischen 18 und 20 Jahren,nahe des Kanals in Haste. Dabei entzünden sie ein Lagerfeuer und trinken Alkohol. Jedoch halten sie den vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander nicht ein. Dieses stellt einen Verstoß gegen die Corona-Verordnung dar. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Zudem muss auf den Waldbrandindex hingewiesen werden, der aktuell im Landkreis bei der Stufe drei eingestuft ist.

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