1. Angeln ohne Fischereierlaubnis...

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    Angeln ohne Fischereierlaubnis RODENBERG. Am Samstag vor Ostern um 0.15 Uhr angelten drei Personen in der dortigen Aue, im Bereich des Kirchdamms. Alle drei konnten weder einen Angelschein noch einen Fischereierlaubnisschein vorlegen. Die Polizei stellte von allen Personen die Personalien sicher und leitete rechtliche Schritte ein. Bei diesem Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro verhängt werden. Auch benutzte Angeln und dafür die benötigten Gegenstände können eingezogen werden. Die Polizei wurde von einem aufmerksamen Zeugen informiert.

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