RINTELN (mk). Das Diakonische Werk in Rinteln bietet weiterhin Allgemeine Sozialberatung an. Auch wenn die persönliche Beratung auf ein Minimum beschränkt wird, können Anträge eingereicht und dann gemeinsam per Telefon ausgefüllt werden. Die Sozialberatung hilft bei Anträgen auf Sozialleistungen aller Art: Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung usw. Besonders hingewiesen wird auf die aktuell eingeführte Corona-Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und den Notfallkinderzuschlag: Wer z. B. als alleinstehender Selbständiger oder als von Kurzarbeit Betroffener im Monat weniger als 432 Euro für den Lebensunterhalt übrig hat, kann beim Jobcenter einen vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Auf eine Vermögensprüfung wird in den ersten sechs Monaten verzichtet. Für diesen Zeitraum werden auch die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten übernommen. Familien, die ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) haben, können neben dem Kindergeld auch einen Notfall- Kinderzuschlag erhalten. Er kann bis zu 185 Euro pro Kind betragen. Für die Berechnung ist das Einkommen im Vormonat der Antragstellung maßgebend. Einen Überblick über diese Leistung erhält man unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer. Weitere Infos gibt es auch unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz Selbstverständlich werden auch Fragen zur Schuldenregulierung und zum Verbraucherinsolvenzverfahren beantwortet. Eine telefonische Beratung bieten auch die weiteren Dienste an.
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