LANDKREIS (mk). Die Gerichte in Niedersachsen weisen darauf hin, dass auch nach Erlass des sog. Kontaktverbots der Zugang zur Justiz weiterhin sichergestellt ist. Die niedersächsische Justiz hat die vergangene Woche genutzt, um den Betrieb auf das absolut notwendige Maß herunterzufahren. Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jedoch auch weiterhin zuverlässig bearbeitet. Justizministerin Havliza: "Auch die Justiz muss ihren Beitrag leisten, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren." Landgerichtspräsidentin Eike Höcker: "Für die Arbeit unserer Gerichte vor Ort bedeutet die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus eine tägliche Gratwanderung zwischen der Fürsorge für die rechtsuchenden Bürger und der eigenen Mitarbeiterschaft auf der einen Seite und unserer unverzichtbareren Aufgabe auf der anderen Seite, für die Aufrechterhaltung des Rechtstaates zu sorgen. Wir haben gemeinsam mit den Amtsgerichten für jedes einzelne Gericht des hiesigen Landgerichtsbezirks passende Lösungen entwickelt, die diesem Anspruch gerecht werden. Natürlich gehören dazu auch Einschränkungen in den gewohnten Abläufen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen und danke sehr für alle Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen für uns alle ungewohnten Zeiten." Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiter führt dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligten und Rechtsuchenden werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen. Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Das Landgericht Bückeburg darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Es steht weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Informationen über alle aktuellen Einschränkungen des hiesigen Gerichtsbetriebs sowie die Telefonnummern für weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auch auf der Internetseite des Gerichts - und auf den Aushängen vor Ort.
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Kontaktverbot in Niedersachsen
Justiz bearbeitet eilige Verfahren
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