1. "Corona-Paket" der Bundesregierung

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    Die Bundesregierung hatte vergangene Woche das sogenannte "Corona-Paket" mit Unterstützungen und Erleichterungen für die gesamte Wirtschaft beschlossen. Für die Landwirtschaft bedeutet das unter anderem, dass Saisonarbeitskräfte bis Ende Oktober bei einer kurzfristigen Beschäftigung insgesamt 115 Arbeitstage lang sozialversicherungsfrei bleiben. Bislang lag die Grenze bei bloß 70 Tagen. Die Hinzuverdienstgrenzen für Vorruheständler sowie die Anrechnungsfreigrenzen für Bezieher von Kurzarbeitergeld werden deutlich ausgeweitet, damit der Landwirtschaft nicht die Saisonarbeitskräfte ausgehen. Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an