1. Abgabebeschränkungen bei Lebensmitteln

    Nachbarschaftshilfe muss nachgewiesen werden

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    LANDKREIS (tr). Nachbarschaftshilfe ist besonders in Zeiten der Corona-Pandemie gefragt. Wenn Risikogruppen wie ältere Personen über 50 Jahre oder Menschen mit schweren Vorerkrankungen das Haus nicht mehr als nötig verlassen sollen, dann ist die Hilfe aus der näheren Umgebung gefragt. Kauft jemand für die Mutter ein, für die Großmutter oder den älteren Herrn ein Haus weiter, kann es heutzutage an den Kassen der Supermärkte oftmals ein wenig eng werden. Es werden in der Regel nur noch "haushaltsübliche" Mengen abgegeben. Im Falle des aktuell sehr begehrten Toilettenpapier, bedeutet das eine Packung pro Kunde, im Fall von Milch pendelt sich der Bedarf zwischen zwei und vier Liter pro Kunde ein. Was geschieht also, wenn man die doppelte oder dreifache Menge dessen einkaufen muss, weil man die Lebensmittel seinen Nachbarn mitbringt, damit diese sich nicht durch den Gang in den Supermarkt gefährden? Wir haben in den Läden in der Umgebung nachgefragt, wie es dort gehandhabt wird: Das WEZ in Rodenberg teilte auf unsere Anfrage hin mit, dass Mengen, die über das "Haushaltsübliche" hinausgehen, und für einen Nachbarn oder die Eltern einkauft werden, mit einem schriftlichen Auftrag in Kombination mit einer Ausweiskopie kontrolliert werden. Im WEZ Bad Nenndorf wird dies vom Kassenpersonal überwacht. Würde ein Kunde beispielsweise mit zehn Packungen Mehl statt den üblichen zwei kaufen, wiese das Kassenpersonal daraufhin. Eine Ausweiskopie oder ähnliches sei in diesem Kontext noch nicht vorgezeigt worden beziehungsweise musste vorgezeigt werden, damit der Kunde auch über die "haushaltsübliche" Menge hinweg einkaufen konnte. Anders verhält sich das im REWE in Bad Nenndorf. Kauft dort ein Kunde mehr als beispielsweise drei Packungen Toilettenpapier, bekommt er nur eine. Es sei nicht nachweisbar, dass es sich nicht um einen Hamsterkauf oder einen Nachbarschaftsdienst handle, wurde unserem Wochenblatt auf Anfrage mitgeteilt. Hier ist keine flächendeckende Einheitlichkeit zu erkennen. Jeder Marktleiter entscheidet dies für den betreffenden Supermarkt selbst. Was von einer Stelle "außerhalb" entschieden wird, sind die Personenzahlen im Markt und die Reglung des Abstandes. Hier ist das entsprechende Ordnungsamt gefragt. In bald allen Supermärkten wird es zur Pflicht, einen Einkaufswagen mitzunehmen, sodass die Abstände eingehalten werden und die Menschen sich nicht zu nahekommen. Foto: mk

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