1. Weitere Auflagen

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    LANDKREIS (ro). Die Verwaltung des Landkreis erteilt den Verkaufsstellen des Einzelhandels weitere Auflagen. Je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche ist nur noch maximal ein Kunde zugelassen. Bei 500 Quadratmetern dürfen somit maximal 50 Kunden gleichzeitig einkaufen. Zur Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen wird zudem angeordnet: Im Bereich der Kassen ist durch geeignete Markierungen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter zwischen den Kunden sicherzustellen. Das Kassenpersonal ist durch geeignete Maßnahmen im Nahkontakt mit den Kunden zu schützen (beispielsweise durch Klarsichtwände). Die Betreiber der Geschäfte haben das Personal zur regelmäßigen Einhaltung der einschlägigen Regeln zur Husten- und Hadhygiene anzuweisen.

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