1. Allgemeine Besuchsverbote für Rückkehrer aus Risikogebieten

    Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime nicht betreten

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    LANDKREIS (bb). Der Landkreis Schaumburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Reiserückkehrer aus "Corona-Risikogebieten" anweist zu einer Beschränkung des Besuches von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Damit soll die Ausbreitung des Erregers eingedämmt und der Schutz besonders gefährdeter Personen erhöht werden. Der Landkreis verfügt, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Rückkehr bestimmte Einrichtungen nicht betreten. Die Verfügung bezieht sich auf die Gebiete, die jeweils aktuell durch das Robert-Koch-Institut bestimmt werden (abrufbar unter www.rki.de/ncov-risikogebiete). Betroffen sind folgende Einrichtungen: Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Kindertagespflegestellen, Schulen, Tagesbildungsstätten und ähnliches. Ebenso Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Stationäre Einrichtungen des Pflege und Eingliederungshilfe wie Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten und ähnliches. Ebenso Berufsschulen und Hochschulen. Der genaue Wortlaut der Verfügung ist auf dem Internetauftritt des Landkreises ablesbar.

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