SACHSENHAGEN (tr). Mit Beginn des Schuljahres 2021-22 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2021 vollenden (Geburtsjahrgang 01.10.2014 bis 30.09.2015). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst nach diesem Stichtag sechs Jahre alt werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder). Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2021 und 30. September 2021 vollenden, kann der Einschulungstermin mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern um ein Jahr verschoben werden (Flexibilisierung). Stichtag zur Abgabe der Erklärung ist der 1. Mai eines jeden Schuljahres. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde - bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass - unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Anmeldetermine in der Gerda-Philippsohn-Grundschule Sachsenhagen sind Montag, der 2. März, bis Freitag, der 6. März, von 8.30 bis 11 Uhr.
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Anmeldung der Schulanfänger
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