1. Enthaltsam bleiben für die Blutspende

    Machen wir 2020 einen Schritt in die Richtung gegen Stigmatisierung? / Politik will Veränderung der Richtlinien erwirken

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (tr). In den letzten Jahren sind viele Meilensteine für die LGBT-Szene (Lesben - Schwule - Bisexuelle - Transsexuelle) innerhalb Deutschlands erreicht worden. Die Ehe für alle ist nur ein Beispiel. Trotzdem gibt es noch genug Baustellen: Blutspende ist eine davon. Täglich werden 15.000 Blutspenden benötigt. Statistisch kann davon ausgegangen werden, dass 80 Prozent der Deutschen in ihrem Leben irgendwann eine Blutspende benötigen. Und dennoch werden potentielle Spender weiterhin ausgeschlossen. Der Grund dafür: ihre Sexualität. Die Blutspende ist im Transfusionsgesetz (TFG) geregelt. Darin ist festgelegt, welche Personengruppen nicht zur Blutspende zugelassen werden. Darunter fallen neben heterosexuellen Männer, die Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern haben, auch männliche und weibliche Sexarbeiter, aber eben auch transsexuelle Personen mit Risikoverhalten und Männer, die Sexualverkehr mit anderen Männern haben (MSM). Dabei ist es nicht von Belang, ob die MSM in einer Beziehung oder sogar Ehe leben - sie müssen zwölf Monate der sexuellen Abstinenz vorweisen, bevor sie zur Blutspende zugelassen werden. Damit wird von Anfang an von den Gesetzgebern davon ausgegangen, dass homosexuelle Paare nicht in der Lage seien, eine monogame Beziehung zu führen. Es macht auch den Anschein, als würde nicht berücksichtigt, dass bei geschütztem Sex ein weitaus geringeres Übertragungsrisiko besteht. Die zwölf Monate dienen laut Aussage der Bundesärztekammer der Sicherheit der Empfänger, um das Risiko der Infektion so gering wie möglich zu halten. An sich soll und muss die Sicherheit der Empfänger immer an erster Stelle stehen, diese kann aber auch durch zeitnahe Tests gewährleistet werden. Es existieren bereits Tests, die HIV auch nach weniger als zwölf Monaten im Blut nachweisen können. Von allen Ländern in der EU sind Spanien und Italien die einzigen, in denen kein Ausschluss von homo-, bi- und transgender Männern von der Blutspende vorliegt. Beide Länder verzeichnen keine erhöhten Zahlen von über Transfusionen mit HIV oder Hepatitis infizierten Personen, wie eine Studie von Clive R. See (Senior Blood Savety Analyst des Australischen Roten Kreuzes) zeigt. In Spanien wird das Blut der Spender vor Ort getestet und die Spender durchlaufen einen Fragebogen, nach dem sie in "Geringes Risiko" und "Hohes Risiko" eingestuft werden. Italien unterzieht jeden Spender einem individuellen "Sex-Risiko-Test". Auch hier sind keine Anstiege an Neuinfizierten durch Blutspenden zu verzeichnen, beschreibt unter anderem Dr. C. Nicholas Cuneo aus den USA. Russland schränkt den Zugang zur Blutspende ebenfalls nicht ein. Das legt entsprechend die Vermutung nahe, dass diese Personengruppen in Deutschland durch diese Handlung eine Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identifikation erfahren. Die Bundesärztekammer verneint dies, und betont, dass "eine Nichtzulassung von Personen zur Blutspende nicht auf eine Diskrimination hinweist, sondern allein der Vermeidung von Risiken für die Spender selbst oder für die Empfänger geschuldet ist". Es ist der Bundesärztekammer zugute zu halten, dass sie 2017 den pauschalen Ausschluss der Personengruppen lockerte und sie unter gegenebenen Umständen doch zuließ. "Das war ein Schritt in die richtige Richtung, aber mehr auch nicht", so Maria-Liisa Völlers, Bundestagsabgeordnete der SPD Schaumburg. "Entscheidend für das Infektionsrisiko ist doch nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität des Menschen, sondern das Sexualverhalten, das völlig individuell ist", so Völlers weiter. Mit dem Statement spricht Völlers den Mitgliedern der LGBT-Szene aus der Seele. "Die Bundesärztekammer sollte für eine Richtlinie sorgen, die die Sicherheit des gespendeten Blutes nicht mehr auf Grundlage der sexuellen oder geschlechtlichen Identität beurteilt." Völlers und die SPD positionieren sich dabei klar auf der Seite der LGBT-Szene. Hinsichtlich der Sperre von zwölf Monaten sieht Völlers die Reglung für "vollkommen lebensfremd" und "im Jahr 2020 nicht mehr vermittelbar". "Eine Diskriminierung potentieller Blutspenderinnen und Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität solle ausgeschlossen werden. In den kommenden Plenarsitzungen wird der Niedersächsische Landtag aller Voraussicht entsprechend beschließen", teilt Karsten Becker der SPD auf Anfrage unserer Zeitung mit. Auf Anfange des Schaumburger Wochenblatts antwortete auch Katja Suding, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion ebenfalls auf das Thema. Die FDP positioniert sich, ähnlich der SPD, auf der Seite der LGBT-Community. Suding weiß, dass viele aus der Community den Wunsch haben, Blut zu spenden und Leben zu retten, es aber aufgrund ihrer Sexualität nicht dürfen. Wie das aktuelle Vorgehen aussähe, um die Reglung abzuschaffen beziehungsweise weiter abzuschwächen, erläutert Suding: "Mein Fraktionskollege Jens Brandenburg und ich haben gemeinsam einen parlamentarischen Antrag verfasst, in dem wir die Bundesregierung dazu auffordern, den generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer und transgeschlechtliche Personen zu beenden." Die FDP bestätigt hier das, was vielen der LGBT-Community durch den Kopf geht: Es wird unterstellt, dass diese Personengruppe häufig wechselnde Partner hätten. Diese Unterstellung sei, laut Suding, nicht nur diskriminierend, sondern auch gefährlich, und zwar genau deswegen, weil dadurch gesunde Menschen daran gehindert werden, lebensrettendes Blut zu spenden. Die Reglung, dass diese Randgruppe von der Blutspende ausgeschlossen wird, ist "medizinisch unnötig, außerdem lebensfremd und diskriminierend", so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende unisono mit Völlers. Sie fordert: "Statt vermeintliche Risikogruppen zu stigmatisieren, sollte deshalb das tatsächliche Risikoverhalten der Blutspender für die Bewertung des Infektionsrisikos entscheidend sein". Die CDU Fraktion erklärt dahingehend, dass die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sich kürzlich gegen eine Diskriminierung potentieller Blutspender aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesprochen habe. Auch die CDU geht davon aus, dass ein zuverlässiger "Vor-Ort-Test" eine Möglichkeit sei. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist an die Hämotherapie-Richtlinien des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Bundesärztekammer gebunden. Auf Anfrage unserer Zeitung, ob sich das DRK vorstellen könne, dass sich die Situation in den nächsten Jahren ändere, hieß es von Seiten Markus Baulke, dem Hauptabteilungsleiter Blutspenderwerbung und Öffentlichkeitsarbeit des Zentralinstituts Springe: "Durch die aktuell wieder zunehmende Diskussion könnte es zu einer Anpassung der Richtlinie kommen." Foto: Adobe Stock

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an