1. Kein Verdacht mehr gegen Raffaela L.

    Verfahren wird eingestellt / Bleibt Mord an Ines K. ungesühnt?

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    LAUENAU (al). Der Mord an der Lauenauerin Ines K. bleibt möglicherweise für immer ungeklärt. Nach dem Freispruch des zunächst tatverdächtigen Ehemanns Uwe K. sieht nun die Staatsanwaltschaft Bückeburg keinen hinreichenden Tatverdacht gegen dessen Ex-Geliebte Raffaela L. Diese hatte im Strafprozess eine große Rolle als Zeugin gespielt. Allerdings verstrickte sie sich mehrmals in Widersprüche, was ihr jetzt als uneidliche Falschaussage vorgeworfen wird. Doch das sind separate Verfahren, die sowohl in Bückeburg als auch in Hildesheim geführt werden. Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig bestätigte auf SW-Anfrage, dass im Mordfall Ines K. nicht mehr gegen Raffaela L. ermittelt wird. Es habe keine neuen Erkenntnisse gegeben, die einen Anfangsverdacht erhärten und zur Klageerhebung führen könnten. L.'s mögliche Tatbeteiligung war sowohl im Ausgangsverfahren in Bückeburg als auch bei der späteren erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Hildesheim von der Verteidigung vorgetragen worden. Dagegen bleibt das Verhalten von L. während der Bückeburger Verhandlung im Fokus der Ermittlungen. "Nur eine Aussage kann richtig sein", kommentierte der Staatsanwalt deren unterschiedlichen Äußerungen vor den Bückeburger Richtern. Erst hatte sie erklärt, nicht am Tatort gewesen zu sein, sondern in einem Auto in Bad Nenndorf gesessen zu haben. Später beteuerte sie, doch Zeugin des Mordes gewesen zu sein. Derzeit hat sie über ihren Verteidiger eine Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Dazu könnte sie, wie Dreißig erläuterte, auch schweigen. Danach werde er entscheiden, ob Anklage erhoben oder das Gericht nur um einen Strafbefehl ersucht würde. Dies könne eine Geld- oder auch eine Freiheitsstrafe sein, die zur Bewährung ausgesetzt würde. Sofern dieser Strafbefehl Rechtskraft erlange, käme er einem Urteil gleich. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ist einen Schritt weitergegangen. Sie hat bereits im Januar wegen uneidlicher Falschaussage Anklage vor dem dortigen Amtsgericht erhoben. Dies wird am 10. März mündlich verhandelt. Dabei geht es gleich um drei widersprüchliche Äußerungen zum Verhältnis L.'s mit Uwe K., um angebliche Bedrohungen ihrer Söhne und um die Frage des Abhörens von Telefongesprächen. Der damals in Lauenau mit großer Bestürzung aufgenommene gewaltsame Tod von Ines K. liegt inzwischen fast fünf Jahre zurück. Die junge Mutter war am 27. Mai 2015 in einem Nebengebäude des gemeinsamen Wohnhauses in der Carl-Sasse-Straße erschlagen und erstickt worden. Eine Sonderkommission nahm die Ermittlungen auf. Vier Monate später wurde der der Tat verdächtigte Uwe K. festgenommen. Er wurde zunächst vom Landgericht Bückeburg zu elfeinhalb Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Nach erfolgreicher Revision versuchte das Landgericht Hildesheim Licht in den Fall zu bringen und entschied trotz Bedenken am 22. März 2019 für einen Freispruch. Bis dahin saß K. in Untersuchungshaft. Seine Ex-Geliebte kommt nach bisherigen Erkenntnissen der Bückeburger Staatsanwälte ebenfalls nicht als Täterin in Frage.

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