1. Prostituierten-Schutz per Gese...

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    Prostituierten-Schutz per Gesetz läuft nur schleppend Lediglich eine Frau hat sich seit Juli 2017 beim Landkreis registriert / Weiterhin Furcht vor Stigmatisierung und Enttarnung LANDKREIS (nh). Mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Juli 2017 sollten sich Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern. Zudem sollten sie vor Gewalt geschützt werden und kriminellen Organisationen sowie Menschenhändlern das Handwerk gelegt werden. Hierzu müssen sich Prostituierte in Niedersachsen bei den zuständigen Kommunen anmelden und eine Gesundheitsberatung besuchen. Was von der Politik gut gemeint wurde, wird von den entsprechenden Personen nur zögerlich angenommen - zu sehr werden durch sie eine Enttarnung ihrer Tätigkeit als auch Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund dessen befürchtet. So hat sich seit der Einführung des Gesetzes im Juli 2017 bisher lediglich eine Person beim Landkreis registrieren lassen. Akzeptanz nur zögerlich Auf Anfrage dieser Zeitung berichtet Anja Gewald, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Schaumburg, dass bisher nur eine Dame eine Anmeldebescheinigung nach dem ProstSchG beantragt und auch erhalten habe. Hierbei hätte es sich um einen Erstantrag gehandelt, welcher bislang nicht verlängert worden sei. Arbeiten würde die Person in einer Prostitutionsstätte, im Volksmund eher geläufig unter dem Begriff "Bordell". Hiervon gebe es derzeit im Landkreis eine genehmigtes Bordell, deren Betreiber/in selber nicht als Prostituiere/r tätig sei. Neben den Registrierungen für Personen, die in der Prostitution arbeiten und der Prostitutionsstätten müssten in der Theorie auch die Durchführungen sogenannter "Prostitutionsveranstaltungen" beim Landkreis angemeldet werden. Derartige Anträge seien bisher nicht beim Landkreis eigegangen. "Es ist aber davon auszugehen, dass die Anzahl der Registrierungen - wenn auch nur geringfügig - steigt, da bereits Informationsanfragen vorliegen", erklärt Anja Gewald. Wirkung nicht ermittelbar Ob sich das ProstSchG positiv oder negativ auf die Prostituierten ausgewirkt habe, könne am ehesten von den Prostituierten selber beantwortet werden. Aufgrund der aber nur zögerlichen Akzeptanz des neuen Gesetzes lässt sich zumindest vermuten, dass nach wie vor durch die betroffenen Personen unter anderem eine Enttarnung durch den mit sich zu führenden Ausweis und eine damit verbundene Stigmatisierung und Diskriminierung befürchtet wird. Was den in der Prostitution arbeitenden Personen eigentlich helfen soll und sie vor Gewalt und Kriminalität schützen soll, kann so leider seine Wirkung nicht entfalten. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Akzeptanz zu dem Prostituierenschutzgesetz entwickeln werde oder aber eine Korrektur von Nöten sein wird. Foto:fotolia Vom Kopf auf die Füße gestellt Das beinhaltet das "Prostituiertenschutzgesetz"? Das Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ist im Juli 2017 in Kraft getreten und soll Arbeitsbedingungen und die rechtliche Situation von Prostituierten verbessern. Zudem sollten Personen, die in der Prostitution arbeiten, vor Gewalt geschützt werden und kriminellen Organisationen sowie Menschenhändlern das Handwerk gelegt werden. Hierzu müssen sich Prostituierte in Niedersachsen bei den zuständigen Kommunen anmelden und eine Gesundheitsberatung besuchen. Im Landkreis Schaumburg können sich Prostituierte hierfür an den Landkreis direkt wenden, die Gesundheitsberatung übernimmt das Gesundheitsamt. Im Anschluss erhalten sie einen Arbeitsausweis, auf Wunsch auch mit Alias-Namen, und müssen ihre Anmeldung und Untersuchung alle 12 Monate erneuern. Auch Bordellbetreiber müssen ebenfalls für den Betrieb einer Prostitutionsstätte eine Erlaubnis einholen und sich somit beim Landkreis anmelden. Hierfür müssen sie unter anderem ein Betriebskonzept vorlegen und zudem nachweisen, dass sie nicht wegen einschlägiger Delikte vorbestraft sind. bu: Seit Juli 2017 müssen sich Personen, die in der Prostitution arbeiten, bei der Kommune registrieren lassen. bu2: Das Gesetz soll vor Kriminalität, Gewalt und Menschenhandel schützen, wird aber nur schleppend angenommen.

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