1. Potentielle Gewalttäter einbremsen

    Einführung von "Bodycams" bei Polizei in Schaumburg / Viel Transparenz

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (bb). Polizisten im Landkreis Schaumburg haben nun die Möglichkeit, sogenannte "Bodycams", also kleine, an Uniform oder Ausrüstung angebrachte Kameras zu nutzen, um Aufnahmen vom Einsatzgeschehen zu machen. Die Polizei geht davon aus, mit den Kameras in kritischen Situationen deeskalierend Wirken zu können. Besonders auffällig ist die knapp zigarettenschachtelgroße Kamera nicht, deren Handhabung Ingo Buchmeier von der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg demonstrierte. An der Jackenbrusttasche getragen, fällt sie auf den ersten Blick nicht auf. Gerd Lewin, Vizepräsident der Polizeidirektion Göttingen, und Frank Kreykenbohm, Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, betonten beim Pressegespräch zur Vorstellung des Gerätes, dass sie von der Notwendigkeit der Einführung des "neuen Einsatzmittels"überzeugt seien. Unter anderem beim Probebetrieb in der Polizeiinspektion Hildesheim habe sich gezeigt, dass mit dem Einschalten der Kamera durch die Beamten in heiklen Situationen oftmals eine Verhaltensänderung beim Gegenüber feststellbar sei, wie Frank Kreykenbohm ausführte. Die "Bodycams" würden eine genaue Dokumentation des Einsatzgeschehens liefern, die beispielsweise in Gerichtsverfahren verwendet werden könne. "Bodycams" werden nun in jedem Kommissariat eingesetzt: Die "Bodycams" werden in der Polizeidirektion Göttingen nun flächendeckend eingeführt, die Inspektion Nienburg/Schaumburg erhält 13 der kleinen Geräte. So stehen auch in Schaumburg an jedem der vier Kommissariate ein bis zwei der Kameras zur Verfügung, die von speziell geschulten Beamten zum Beispiel auf Streife mitgeführt werden. "Beim Einsatz der Kameras setzen wir auf ein hohes Maß an Transparenz", erklärte Gerd Lewin. Die Beamten, die die Kamera führen, tragen an der Uniform den Schriftzug Videoaufzeichnung. Zudem müssen sie das Einschalten des Gerätes mündlich ankündigen. Denn die Aufzeichnung, einfach per Knopfdruck auslösbar, muss offen, also für den Betroffenen erkennbar angefertigt werden. Die Befugnis zum Einsatz der Kamera ist an die gerechtfertigte Annahme geknüpft, dass mit den Aufnahmen eine Gefahr für Leib und Leben von Polizisten oder Dritten abgewendet werden kann. Ein Einsatz in Privatwohnungen ist nicht erlaubt. "Achtung gegenüber Einsatzkräften sinkt": Gerd Lewin führte aus, dass die Achtung gegenüber Einsatzkräften allgemein sinke. In den vergangenen Jahren habe die Gewalt, der Polizeibeamte im täglichen Dienst ausgesetzt seien, zugenommen. Er begrüße die Möglichkeit der Einführung von "Bodycams" vor diesem Hintergrund ausdrücklich, so Lewin. Er gehe davon aus, dass diese in kritischen Situationen entspannend wirke. Frank Kreyenbohm hielt fest, dass Übergriffe gegen Polizeibeamte in Schaumburg und Nienburg vergleichsweise selten seien. 2018 seien 38 Fälle in der Inspektion zu verzeichnen gewesen. Trotzdem begrüße er die Einführung der Kameras wegen ihrer deeskalierenden Wirkung. Dazu biete sich die Möglichkeit, die Entwicklung hin zu einer Situation zu dokumentieren, in der die Polizei eingreifen müsse. Und die Aufnahmen beispielsweise in Gerichtsverfahren und bei Beschwerden heranzuziehen. Umgekehrt würden die Dokumentationen auch ein eventuelles Fehlverhalten der Beamten aufzeichnen. Polizei lege damit im Sinne der Transparenz gegenüber dem Bürger auch ihr eigenes Handeln offen. Werden die Aufzeichnungen nicht als Beweismittel oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt, werden sie nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht. Foto: bb

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an