LAUENAU/HILDESHEIM (al). Der heute 49-jährige Handwerksmeister Uwe K. aus Lauenau ist endgültig vom Vorwurf des Mordes oder des Totschlags an seiner Ehefrau Ines freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe hat ein vom Vater der Verstorbenen in Gang gesetztes Revisionsverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte zwar ebenfalls Revision eingelegt, diese aber nach weiterer Prüfung zurück genommen. Uwe K. war am 25. Januar 2017 zunächst vom Landgericht Bückeburg nach über 40 Verhandlungstagen zu elfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags bestraft worden. Doch aufgrund eines Formfehlers hob das BGH das Urteil auf und verwies eine erneute Verhandlung an das Landgericht Hildesheim. Deren erste Strafkammer entschied nach 32 Verhandlungsterminen am 22. März 2019 auf Freispruch "aufgrund begründeter Zweifel an seiner Täterschaft", wie es in einer Pressemitteilung des Landgerichts heißt. Allerdings hatte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung auch von "dringenden Verdachtsmomenten" gesprochen. Da die Schuld aber nicht eindeutig bewiesen werden konnte, wurde "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden. Der Vater der Ermordeten hatte bis zuletzt die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sich der gewaltsame Tod aufkläre. Er könne es nicht "ertragen", wie sein Anwalt Dr. Andreas Hüttl dem SW erklärte, dass die Begleitumstände der Tat sich nicht aufdecken ließen. Ines K. war am 27. Mai 2015 in einem Nebengebäude des gemeinsamen Wohnhauses in der Carl-Sasse-Straße tot aufgefunden worden; erschlagen und erstickt. Hintergrund soll der Wunsch des Angeklagten gewesen sein, mit seiner Geliebten ein neues Leben zu beginnen. Eine Sonderkommission nahm die Ermittlungen auf. Vier Monate später wurde Uwe K. festgenommen und saß bis zum Freispruch am 22. März 2019 in Untersuchungshaft. Mit der Rechtskraft des Hildesheimer Urteils fällt nun wieder der Blick auf das Landgericht Bückeburg. Denn dort ruhten bislang die weiteren Ermittlungen gegen die ehemalige Geliebte Raffaela L. Sie werden jetzt wieder aufgenommen. L. war im damaligen Verfahren als Hauptbelastungszeugin geführt worden, hatte sich aber wiederholt widersprochen. Auch wird ihr uneidliche Falschaussage vorgeworfen.
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Uwe K. bleibt ein freier Mann
Bundesgerichtshof weist Revision der Nebenklage zurück
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