1. Acht Millionen Euro für die Grundsicherung

    1050 Rentner müssen aufstocken / Finanzierung aus Bundesmitteln

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    LANDKREIS (mk). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt. Ziel war es, die verschämte Altersarmut zu bekämpfen und ein niedrigschwelliges Angebot einzuführen. Wer seinen Lebensunterhalt allein durch die Rente nicht bestreiten kann, der hat Anspruch auf Unterstützung. Die Leistung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Einkommen wie beispielsweise Rentenbezüge oder Vermögen des Leistungsberechtigten werden angerechnet. Auf das Einkommen von unterhaltspflichtigen Kindern und Eltern wird nur dann zurückgegriffen, wenn deren Jahreseinkommen höher ist als 100.000 Euro. Das Sozialamt des Landkreis Schaumburg ist für die Grundsicherung (GruSi) zuständig - wurden im Jahr 2015 mehr als 6,7 Millionen Euro ausbezahlt, so wird für dieses Jahr mit einem Betrag von 7,9 Millionen Euro gerechnet. Davon entfallen 4,1 Millionen auf die GruSi im Alter, das ist ein Plus von 552.000 Euro zu 2015. 3,8 Millionen Euro entfallen auf die GruSi bei Erwerbsminderung. Hinzu kommen die Personen, die gar keine Rente erhalten - so summieren sich alle Gesamtansprüche im Bereich der GruSi auf 15,8 Millionen Euro pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt mittlerweile aus Bundesmitteln, wie Klaus Heimann, Pressesprecher des Landkreises betont. Früher seien diese Kosten eine große Belastung für den kommunalen Haushalt gewesen. Die Zahl der Betroffenen ist in den letzten fünf Jahren stabil geblieben, sie liegt konstant bei etwa 1760 Personen, von denen in 2019 1051 die GruSi im Alter bezogen haben - 947 Frauen und 813 Männer. Die Debatte um eine Grundrente, so Heimann, sei in diesem Zusammenhang dringend notwendig. Jede Fallberechnung erfolgt individuell, die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate gewährt. Grundsätzlich beträgt der aktuelle Regelbedarf für einen Alleinstehenden 424 Euro, ab 1. Januar 2020 432 Euro. Zu diesem wird der individuelle Bedarf für Unterkunft und Heizung hinzugerechnet. Wird der Höchstbetrag für einen Einpersonenhaushalt angenommen sieht die Berechnung wie folgt aus: 424 Euro Regelbedarf plus 360 Euro Kaltmiete und Nebenkosten plus 119 Euro Heizkosten ergibt einen Zahlbetrag der GruSi von 903 Euro - sofern kein Einkommen vorhanden ist. Individuelle Mehrbedarfszuschläge beispielsweise bei einer Schwerbehinderung oder einer kostenaufwendigen Ernährung können hinzukommen. Renten und andere Einkünfte werden dann auf diesen Bedarf angerechnet. Foto: AdobeStock

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