1. Neue Bauvorschriften

    Auflagen für Gewerbegebiet Rotrehre

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    BAD NENNDORF (jl). Keine Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet an der Rotrehre: Die Stadt ist ihrem Wunsch einen Schritt weiter, der Bauausschuss brachte jetzt die entsprechende Änderung des Bebauungsplans in die öffentliche Auslegung. Demnach wären künftig nicht nur Vergnügungsstätten ausgeschlossen, sondern auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Ausgenommen sind bestimmte Einrichtungen mit einer maximalen Größe von 250 Quadratmetern. Dazu würde zum Beispiel ein Billard-Café, Dart-Center oder eine Paintball-Halle zählen. Darüber hinaus wurde an den örtlichen Bauvorschriften geschraubt. Werbetafeln sind demnach nur an der Stätte der Leistung zulässig. Heißt: Keine allgemeine Wirtschafts- oder Fremdwerbung. Zudem sind Anlagen mit mehr als fünf Quadratmetern Fläche und einer Höhe von mehr als fünf Metern sowie mit bewegtem Licht oder wechselnden Farben unzulässig. Hintergrund: Ein Verbot großflächiger, beleuchteter Werbetafeln spare Energie ein und wirke Lichtverschmutzung entgegen. Aufgenommen wurde weiterhin, dass nicht überbaute Teile der Grundstücke als Grünflächen anzulegen sind. Geschotterte Vorgärten wären künftig - zum Schutz des Bodenlebens - verboten. Bestehende Spielhallen und Co. sind von der Neuregelung nicht betroffen, wie Planer Georg Böttner betonte. Ebenso bleiben die textlichen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungsflächen und Nebenanlagen sowie Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen unverändert.SPD-Mitglieder störten sich daran, dass Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausgeschlossen werden sollen - wenn doch das DRK in der benachbarten Gehrenbreite eine Tagespflege ansiedeln möchte. Das spräche durchaus dafür, Gesundheitsangebote vorhalten zu können.

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