BAD NENNDORF (tr). Am 16. November um 17.40 Uhr erhält die Polizei Bad Nenndorf die Information, dass es in Hohnhorst zu einer Verkehrsunfallflucht gekommen ist. Am Unfallort angekommen, wurde eine beschädigte Steinmauer festgestellt. An der Mauer konnte Farbe und Teile des Unfallfahrzeugs gesichert werden. Bei der Unfallaufnahme wurde unter anderem die Höhe der Unfallspuren notiert. Im Rahmen der polizeilichen Fahndung stellte sich schnell heraus, dass es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Ford handelte. Die eingesetzten Polizisten ermittelten das Unfallfahrzeug auf der fortgesetzten Streifenfahrt. Das Fahrzeug und der Fahrzeugführer wurden angetroffen, die Unfallspuren am Fahrzeug ließen auf den Unfall in Hohnhorst schließen. Bei einer Atemalkoholprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer mit 1,62 Promille mit seinem PKW unterwegs war. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von zirka 5000 Euro. Dem Unfallverursacher droht jetzt ein Führerscheinentzug, zum einen wegen dem Fahren unter Alkoholeinfluss und wegen der begangen Unfallflucht. Eine Verkehrsunfallflucht ist keine Bagatelle, in der Regel wird die Unfallflucht immer mit einem Führerscheinentzug geahndet, deshalb bei jedem Unfall die Polizei verständigt werden sollte.
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Flucht nach Unfall unter Alkoholeinfluss
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