1. Verstoßen Schottergärten gegen Recht?

    Unklarheit über Bauvorschriften

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    SAMTGEMEINDE RODENBERG (al). Die in Mode gekommene Dekoration von Vorgärten mit Pflaster, Schotter oder Platten hat jetzt zu einer Diskussion im Bau- und Planungsausschuss der Samtgemeinde Rodenberg geführt. Hintergrund war eine Anfrage des Pohler SPD-Ratsherren Hans-Werner Kühnel bei der Verwaltung. Kühnel hatte in der Niedersächsischen Bauordnung einen Paragrafen gefunden, nach dem die von ihm so bezeichneten "Schottergärten" gar nicht zulässig seien. Wörtlich heißt es: "Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind." Bauamtsleiter Markus Jacobs teilt nach eigener Aussage jetzt Kühnels Auffassung, nachdem er zuvor eine andere Haltung vertreten hatte. "Wie geht das Bauamt nun damit um", wollte Nicole Wehner (WGSR) wissen. Offenbar gar nicht: "Die Einhaltung der Vorschriften ist Sache der Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis", befand Jacobs. Diese habe sich jedoch inzwischen das zuständige Ministerium um Auskunft gebeten. Jacobs glaubt allerdings nicht an behördliche Kontrollen oder Auflagen: "Das würde wohl zu weit gehen." Kühnel wünscht indes eine Fortsetzung der Diskussion, um Grundstückseigentümer zum Umdenken zu bewegen. Noch in der Sitzung verteilte er an Politiker und Zuhörer Broschüren, die er sich vom Naturschutzbund Barsinghausen erbeten hatte. Dieser hatte sich auf 20 Seiten mit Argumenten, Bildern und alternativen Pflanzvorschlägen an die dortige Bevölkerung gewandt.

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