1. Die Mittagsruhe in der Deisterstadt soll wieder zur Diskussion stehen

    Beschwerde über Mittagslärm: Verwaltung will Thema auf Ratsagenda setzen

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    RODENBERG (jl). Die Wohnqualität in Rodenberg habe in letzter Zeit sehr nachgelassen: Mit diesen Worten meldete sich ein Bürger in der Einwohnerfragestunde der jüngsten Ratssitzung zu Wort. Woran sich der Senior stört: Zwischen 13 und 15 Uhr "kann jeder machen, was er will". In der Zeit werde viel private Arbeit geleistet, die auch gut früher oder später zu machen wäre. "Da wird Rasen gemäht, auf Blech gehämmert und gebastelt, dass man den Eindruck hat, in einem Gewerbegebiet zu leben", klagte der betagte Herr sein Leid. Jetzt im Sommer sei es so schlimm gewesen, dass er nicht ohne Geräuschbelästigung auf der Terrasse Mittag essen habe können. Und hat er die Verursacher darauf aufmerksam gemacht, sei er dafür mitunter noch beleidigt worden. Seine Forderung: Die Stadt soll wieder die strenge Regelung einführen, dass in der Mittagszeit Ruhe zu herrschen hat. Damit könne auch Verwaltungschef Georg Hudalla gut leben, wie er verlauten ließ. Er bedauerte, dass ein gepflegtes Miteinander heute oft nicht mehr ohne Weiteres möglich sei, wenn es nicht in einem Regelwerk protokolliert sei. Ob der Vorschlag jedoch mehrheitsfähig sei, könne er nicht sagen. Da aber anscheinend Gesprächsbedarf da sei, soll das Thema bei einer der nächsten Sitzung auf den Tisch kommen. Carlo de Rooij (CDU) warf ein, dass es zwar keine allgemeine Ruheverordnung gebe, aber eine Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, an die sich die Bürger zu halten hätten. Demnach ist das Benutzen bestimmter Gerätschaften wie Rasenmäher nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Einige dürfen auch während der Mittagszeit nicht eingeschaltet werden - der Rasenmäher zählt aber nicht dazu. Städte und Gemeinden dürfen jedoch jederzeit weitere Einschränkungen festschreiben. Denn eine bundesweit vorgeschriebene Mittagsruhe gibt es nicht und viele Länder haben keine feste Verordnung mehr darüber. Meist ist es Sache der Gemeinden, entsprechende Ruhezeiten zu definieren. Im benachbarten Bad Nenndorf als Kurort beispielweise gelten diese von 13 bis 15 Uhr. Übrigens: Auch wenn die Verwaltung keine Vorschriften macht, können mittägliche Ruhezeiten in der Hausordnung durch den Vermieter festgelegt sein. Foto: jl

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