STADTHAGEN (gi). Die Innenstädte öffnen sich immer mehr für neue Formen der Mobilität. Elektrische Kleinstfahrzeuge sollen Menschen animieren das Auto stehen zu lassen. Auch Verleihfirmen fördern die Nutzung verschiedenster Fahrzeuge. In einigen Städten fahren schon längere Zeit Segways. Sie werden insbesondere für Besichtigungstouren genutzt. Nunmehr sind auch elektrische Tretroller - E-Scooter genannt - für den Straßenverkehr zugelassen. Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ist am 15. Juni in Kraft getreten, und regelt einige Punkte. Welche Anforderungen muss der E-Scooter erfüllen? * maximal 20 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit * Lenk- und Haltestange, sowie Licht, Bremsen und eine Klingel * maximal 500 Watt Leistung, bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1400 Watt * eine Versicherungsplakette, da eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss Fahrzeuge, die bereits im Verkauf sind, können durch den Hersteller über das Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten. Etwaige Nachrüstungen können zusätzlich erforderlich sein. Zusätzlich kann auch persönlich eine Einzelbetriebserlaubnis beantragt werden. Eine Helmpflicht besteht nicht - doch empfiehlt die Polizei das Tragen eines geeigneten Helmes. Ein Helm kann Leben retten. Wo darf mit einem E-Scooter gefahren werden? Im Vorfeld gab es viele Diskussionen, wo diese E-Scooter fahren dürfen und ab welchem Mindestalter sie genutzt werden können. Nunmehr gelten für E-Scooter grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder, also auf der Straße oder auf dem Radweg. In der Praxis könnte das Abstellen der E-Scooter zum Problem werden. Sie dürfen genau wie Fahrräder vorbehaltlich der Beachtung von Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich auch auf Gehwegen geparkt werden, wenn keine gesonderten Parkflächen vorhanden sind. Durch die Pflicht, vorhandene Radwege zu benutzen, werden dort künftig vermehrt Fahrzeuge mit höchst unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Bewegungsmustern unterwegs sein: Fahrräder mit und ohne elektrische Unterstützung und eben E-Scooter. Welches Mindestalter gilt für E-Scooter? Das Mindestalter wurde vom Bundesrat mit 14 Jahren festgelegt. Das orientiert sich an den Empfehlungen des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstages zum Mindestalter für die Nutzung eines Pedelecs. Die Fahreigenschaften eines E-Scooters ähneln denen eines Pedelecs. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Welche Elektrokleinstfahrzeuge werden durch die neue Verordnung nicht abgedeckt? Überlegungen, auch sogenannten Hoverboards oder sonstigen elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Lenk- und Haltestangen eine Zulassung zu ermöglichen, sind im Bundesrat gestoppt worden. Diese Fahrzeuge dürfen weiterhin nur auf privaten Grundstücken betrieben werden. Sonst drohen Strafverfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Schließlich wollen alle, dass die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr nicht steigt, sondern sinkt.Auf Nachfrage sagte der Sprecher der Polizeiinspektionen Nienburg und Stadthagen, Axel Bergmann: "Wir teilen die Meinung fasst aller ländlicher Dienststellen, dass die E-Scooter keine große Rolle spielen. Seitdem sie zugelassen wurden, gab es überhaupt keine Auffälligkeiten. Es sind klassische Geräte für größere Innenstädte". Foto: jb
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E-Scooter: Neue Mobilitätsformen immer beliebter
Was erlaubt ist und was nicht regelt der Gesetzgeber in einer neuen Verordnung / Keine Helm- und Führerscheinpflicht
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