LAUENAU/HILDESHEIM/BÜCKEBURG (al). Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft hat die zunächst angekündigte Revision gegen den Freispruch des Lauenauer Handwerksmeisters Uwe K. zurückgenommen. Das bestätigte Sprecherin Christina Pannek auf Anfrage des SW. Ob die Nebenklage diesen Schritt ebenfalls vollzieht, war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht mehr zu erfahren. Am 22. März hatten die Hildesheimer Richter nach 30 Verhandlungstagen für den Freispruch entschieden - mit der Begründung "im Zweifel für den Angeklagten". Warum die Suche nach der Wahrheit über den gewaltsamen Tod von Ines K. im Mai 2015 in der Domstadt erneut aufgerollt worden war, lag an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte das zunächst in Bückeburg verhängte Urteil zu elfeinhalb Jahren Gefängnis für Uwe K. wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und eine neue Verhandlung in Hildesheim verfügt. Zwar hegte die dortige Kammer ebenfalls erhebliche Zweifel an der Unschuld des Angeklagten, konnte aber den Tathergang nicht abschließend klären. So kam es zum Freispruch. Wenige Tage später legte die Staatsanwaltschaft dem Grunde nach Revision ein, deren nähere Begründung aber erst hätte abgegeben werden müssen, wenn das schriftliche Urteil vorliege. Dies ist inzwischen erfolgt. Nach umfassender Prüfung des Inhalts aber wurde nun der Revisionsantrag zurück genommen. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft für eigene Argumente keine Grundlage mehr. Ob die Nebenklage an ihrem Revisionsantrag festhält oder ihn ebenfalls zurück ziehen wird, war am gestrigen Freitag nicht mehr zu erfahren. Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl will sich in der neuen Woche hierzu erklären. Er vertritt den Vater der Getöteten, der noch im Hildesheimer Gerichtssaal erklärt hatte, gegen den Freispruch des Angeklagten weiter vorgehen zu wollen. Nur wenn das erneute Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof Erfolg haben sollte, stünde Uwe K. wieder vor Gericht. Seit seinem Freispruch ist er ein freier Mann. Dagegen muss nun K.'s Hauptbelastungszeugin Raffaela L. weiteres Ungemach fürchten. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat erneut auf sie den Blick gerichtet und gleich zwei Ermittlungsverfahren angestrengt, darunter eines wegen uneidlicher Falschaussage. Doch diese laufen erst weiter, wenn das Hildesheimer Urteil rechtskräftig ist. "Das kann aber dauern", kommentierte der Sprecher der Bückeburger Staatsanwaltschaft, Nils-Holger Dreißig die weitere zeitliche Folge. Vor allem dann, wenn die Nebenklage das weitere Revisionsverfahren betreibt und erst recht, wenn es Erfolg haben sollte. Damit ist auch mehr als vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Ines K. Vieles unklar. Die Ereignisse in jenem Werkstattgebäude in der Carl-Sasse-Straße in Lauenau dürften die Justizbehörden deshalb noch lange beschäftigen. Foto: al
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Bleibt der Mord an Ines K. ungeklärt?
Staatsanwälte nehmen Revision zurück / Reaktion der Nebenklage noch offen
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