1. "Asylanten" als Mieter ausschließen?

    Heinrich Sasse möchte in Osnabrück Schinkel nur an "seriöse Mieter" vermieten

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    RINTELN (ste). Wenn eine Mail mit einem unbekannten Absender das SW erreicht, gehen erst einmal die Alarmglocken an. Meist ist es Spam, manchmal wird versucht, Daten abzufischen, die meisten gehen auf den Datenfriedhof. Doch der unbekannte Übersender "Michael Mdot" lieferte an die heimischen Medien einen Link zur "Neuen Osnabrücker Zeitung", in der die Journalistin Corinna Berghahn auf ein Zeitungsinserat für eine Wohnung aufmerksam machte und dies in einem Artikel thematisierte. Diese Anzeige, so Berghahn, ließe "...Böses erahnen". Der Vermieter aus Rinteln inserierte ein 1-Zimmer-Apartement über das Portal "Immobilienscout 24", die nicht an "Asylanten" und nur an "seriöse Mieter" vermietet werden sollte. Soweit, so unerfreulich für die Wohnungssuchenden Asylbewerber im Ortsteil Schinkel, die bei der angespannten Wohnungslage in Deutschland derzeit ohnehin wenig Chancen auf bezahlbaren Wohnraum haben. Doch "Michael Mdot" lieferte die Informationen ja nicht ohne Grund an die Medien in Schaumburg. Der Vermieter ist laut Inserat nämlich ein heimischer WGS-Kreistagsabgeordneter und Ratsmitglied in Rinteln. Auf Nachfrage teilte Heinrich Sasse, dessen Name auch als Vermieter ausgewiesen ist, telefonisch mit, dass er "...natürlich" die Person sei, die die Wohnung vermiete: "Mehr Kommentare gebe ich dazu auch nicht ab", so Sasse. Auch zur Frage, wer denn der Informationsübersender "Michael Mdot" sei, wollte sich Sasse keine weiteren Informationen entlocken lassen: "Da spekuliere ich nicht!" Auf den Artikel von Berghahn und dem Kommentar gab es reichlich Diskussionen in den sozialen Medien. Sie stellte heraus, dass natürlich jeder Vermieter sich seine Mieter aussuchen dürfe, solche Formulierungen ihrer Meinung nach allerdings in die Kategorie fallen "Geht gar nicht". Ob der pauschale Ausschluss von Asylbewerbern rechtlich zulässig ist, wird im Internet zumeist so bewertet: Vermieter dürfen Ausländer nicht pauschal als Mieter ablehnen (Mietrecht.org). Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließt Diskriminierungen aus. Doch bei Mietverhältnissen findet das Gesetz seine Grenzen, insbesondere dann, wenn beispielsweise die Vermieter oder Angehörigen auf dem gleichen Grundstück wohnen. Sollte allerdings festgestellt werden, dass lediglich aufgrund von Geschlecht, Religion oder Hautfarbe ein Mietverhältnis nicht zustande kam, dann könne das diskriminierend sein und im Streifall teuer werden. Foto: ste

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