1. Anpassung der Betreuungszeiten

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    SAMTGEMEINDE NENNDORF (jl). Die neue Kita-Satzung nach der Abschaffung der Elternbeiträge hat den Samtgemeinderat erfolgreich passiert. Gravierende Veränderungen gibt es jedoch nicht. Die Kerninhalte: Die Betreuungszeiten wurden angepasst, wie Amtsleiter André Lutz in der jüngsten Sitzung mitteilte. Zuvor sei das Papier mit allen Trägern in der Samtgemeinde und den Elternbeiräten abgestimmt worden. Neu aufgenommen wurde die achtstündige Betreuung von 7.30 bis 15.30 Uhr, für die die Gebührenfreiheit gilt. Die bisherigen zwei Modelle - 7 und 8,5 Stunden - wurden indes aufgehoben. Um keine unterschiedlichen Zeiten in einer Einrichtung zu haben, erfuhren auch die Krippenzeiten eine entsprechende Anpassung. Dort dauert die Ganztagsbetreuung jetzt auch von 7.30 bis 15.30 Uhr und kostet 330 Euro pro Platz und Monat. Für die Vormittagsbetreuung (8 bis 13 Uhr) werden weiterhin 190 Euro fällig. Zudem können Eltern einen Frühdienst ab 7 Uhr und einen Spätdienst bis 17 Uhr buchen. Voraussetzungen sind mindestens zehn Kinder in einer Kita, deren Eltern das Angebot nutzen wollen. Dafür fallen Kosten in Höhe von 30 respektive 90 Euro pro Kindergartenplatz an. Für Krippenkinder sind 28 Euro für den Frühdienst und 42 Euro für den Spätdienst zu zahlen. Zudem hat die Verwaltung vereinfachende Regelungen der Mittagsmahlzeiten vorgenommen, weil sie davon ausgeht, dass die Nachfrage für die Ganztagesbetreuung durch die Gebührenfreiheit steigen wird. In der Krippe ist ein Kostenbeitrag von 67 Euro, im Kindergarten von 73 Euro zu leisten. Nur im Hort gibt es eine tatsächliche Gebührenanhebung: Der Beitrag ist von 195 auf 210 Euro gestiegen.

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