1. Falsches Pflichtbewußtsein führt zu einem Parkunfall

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    BAD NENNDORF (nh). Am 13. Juli um 10 Uhr wollte ein Ehepaar bei einer Bank in Bad Nenndorf Geld abheben. Die Ehefrau parkte den PKW in einer Parkbucht ein und geht in die Bank. Der Pflichtbewusste 89-jährige Ehemann war mit dem Einparken seiner Ehefrau nicht einverstanden und setzte sich an das Lenkrad, da der PKW schief in der Parkbucht stand. Die Korrektur misslang und das Ergebnis ist ein Sachschaden von cirka 5000 Euro.

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