LANDKREIS (jk). Die Polizeikommissariate bieten auch 2019 die Möglichkeit an, Fahrräder, E-Bikes, und im Einzelfall auch Rollstühle und ähnliches, zu codieren. Bei diesem Verfahren wird eine Individualnummer, bestehend aus Adress- und Namensinhalten, in ein Rahmenteil geprägt und anschließend versiegelt. Ein vergleichbares Verfahren wird auch im Fahrzeugbau verwendet um einzelne Bauteile zu kennzeichnen. Mit Hilfe der Individualnummern ist es Polizeibeamten möglich, eine schnelle Zuordnung durchzuführen. Eine solche Kennzeichnung schreckt meist auch Fahrraddiebe ab, eine ordentliche Sicherung wird allerdings dadurch nicht ersetzt. Weitere Informationen gibt es in jeder Polizeidienststelle sowie auf der Präventionsseite der Polizei unter www.polizei-beratung.de. An jedem Donnerstag im Mai sowie am 29. August und am 12. September besteht im Polizeikommissariat Bad Nenndorf die Möglichkeit sein Fahrrad oder ähnliches codieren zu lassen. Am 25. Juni und am 24. September bietet das Kommissariat Rinteln diese Möglichkeit an. Im Polizeikommissariat Bückeburg können am 24. Juni, 1. Juli, 22. August und am 19. September Fahrräder codiert werden. Fahrräder können im Kommissariat Stadthagen am 4. Juni, 15. August und am 5. September codiert werden. Die Vorlage eines gültigen Ausweises und, wenn möglich, ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufbeleges oder ähnlichem, ist erforderlich. Fahrräder mit einem Carbonrahmen können nicht codiert werden.
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Fahrradcodierungen durch die Polizei
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