1. In den meisten Fällen geht es nach wie vor um die "sexuelle Selbstbestimmung"

    Stiftung Opferhilfe legt bei Polizei Statistik für das Jahr 2019 vor / Ingesamt 147 Opfer - plus eine große Dunkelziffer

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    Daraus geht hervor, dass im Landkreis Schaumburg insgesamt 147 Opfer einer Straftat Unterstützung gesucht haben - so viele wie nie zuvor seit dem Start der Einrichtung im Jahr 2002. 81 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Und in 36,5 Prozent aller Fälle ging es um die "sexuelle Selbstbestimmung" - nach wie vor die "beliebteste" Straftat in der Statistik. 47 Mal (32 Prozent) waren "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" Anlass für Hilfsgesuche, und immerhin zwei Mal standen "Straftaten gegen das Leben" im Fokus. Besonders auffällig in der Tabelle sind 15 Fälle von "Stalking", einer Straftat, die erstmals im Jahr 2008 registriert worden war - weil das Wort erst seitdem im Sprachgebrauch der Behörden existiert. In der Definition der Opferhilfe handelt es sich bei den Betroffenen um Menschen, die "durch beharrliche Nachstellungen in den unterschiedlichsten Ausprägungen mürbe gemacht werden". - Wie wird jetzt der Kontakt zwischen den Opfern und der Hilfsorganisation hergestellt? - Die Zusammenarbeit mit der Polizei, heißt es in der Statistik, sei punktuell (personenbezogen) sehr gut. Die Zahlen weisen aus, dass die Vermittlung durch die Polizei mit 26 Prozent nach wie vor gut funktioniert. Auch die "Selbstmeldungen", erläuterte Juliane Frank, seien erfreulich angestiegen. Opfer, die über die Justiz an das Büro vermittelt werden, kommen hauptsächlich vom Landgericht (15,6 Prozent). Zuschüsse (insgesamt etwas über 30.000 Euro) gab es im vergangenen Jahr laut Statistik unter anderem für Umzüge, für Rechtsanwaltskosten, Fahrtkosten, für Wohnungseinrichtungen oder schlicht für verschiedene Bereiche des Lebensunterhalts. Etwa die Hälfte der Ausgaben wurden für Therapiekosten und Fachberatung fällig. - Am Ende des Gesprächs auf dem Polizeirevier stellten Juliane Frank und Mitarbeiterin Waltraut Burgbacher heraus, dass die finanziellen Hilfen zunehmend eher sekundär seien. Das primäre Bedürfnis beim Aufsuchen des Opferhilfebüros bestehe darin, die psychische Belastung aus den oft mit Gewalttätigkeit verbundenen Erlebnissen der Klienten im Beratungsgespräch aufzuarbeiten und Unterstützung bei der Bewältigung der aus der Straftat resultierenden Belastungen zu erhalten. Foto: km

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