1. Gemeinde Lindhorst informiert über die Finanzierung der Sanierung von Straßen

    Zahlreiche Bürger bringen ihren Unmut, ihre Unzufriedenheit, ihre Sorgen und ihre Befürchtungen zum Ausdruck

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    LINDHORST (bt). "Finanzierung der Straßensanierung in der Gemeinde Lindhorst"- mit diesem etwas sperrigen Titel war der Informationsabend überschrieben, zu dem die Gemeinde in den Saal von Hof Gümmer eingeladen hatte. Hintergrund war der in den Gemeinderat eingebrachte Antrag des Ratsmitglieds Matthias Hinse (Die Linke), die 2005 von der Bürgervertretung beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung wieder abzuschaffen. Die Entscheidung fällt am 4. April in einer öffentlichen Ratssitzung. Gemeindedirektor Jens Schwedhelm stellte zunächst die finanzielle Situation Lindhorsts dar und erläuterte vier Möglichkeiten, die zur Finanzierung einer Straßensanierung herangezogen werden könnten. Mit den Worten "Wir leben von der Substanz" umriss Schwedhelm die Haushaltslage des Ortes. Die Gemeinde habe knapp 2,3 Mio. Euro Schulden. Bis zur Neuwahl des Rates im Herbst 2021 werde trotz dringendem Handlungsbedarf keine Straßensanierung erfolgen. Theoretisch müsste die Kommune, so der Verwaltungsfachmann, pro Jahr 700.000 Euro in den Haushalt einstellen, um Straßen sanieren zu können. Dabei ging er von einer Nutzungsdauer der Straßen von 60 Jahren aus. Es sei nahezu unmöglich, die benötigten Finanzierungsmittel über solch einen langen Zeitraum im Voraus zu berechnen. Um Sanierungsvorhaben finanzieren zu können, könnte die Anhebung der Grundsteuer B für alle Grundstückseigentümer einer Kommune ein Mittel sein. Der Referent erläuterte anhand von ausgewählten Grundstücken, dass bei diesem Verfahren mit kräftig steigenden Steuerzahlungen jährlich bei einer Verdreifachung des aktuellen Hebesatzes zu rechnen sei. Denn der Rat sei verpflichtet, zuerst den Haushalt schuldenfrei zu gestalten, bevor Anteile der Grundsteuer für die Straßensanierung beiseitegelegt werden können. Welche Straßen dann erneuert würden, darüber entscheidet der Rat anhand einer Prioritätenliste. Ein Problem könnte sein, was passiert mit "meinen bei der Gemeinde zurückgelegten Geldern" bei einer Gemeindereform. Bei den Wiederkehrenden Beiträgen als möglichem weiteren Finanzierungsmittel können Gemeinden die voraussichtlichen Kosten in einem vorher festgelegten Abrechnungsgebiet im Rahmen der Sanierung von Straßen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilen. Diese Beiträge sind jährlich von den Eigentümern im dem ausgewiesenen Sanierungsgebiet in Teilbeträgen über einen Zeitraum bis zu maximal fünf Jahren im Voraus zu entrichten. Auch hier wird über eine Prioritätenliste entschieden, welche Straße wann dran ist. Gegenwärtig läuft ein Normenkontrollverfahren gegen dieses Instrument. Wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewendet, haben Grundstückseigentümer in reinen Anliegerstraßen nach Fertigstellung 75 Prozent der entstandenen Sanierungskosten zu zahlen. Die restlichen 25 Prozent fallen auf die Gemeinde. Bei Kreis- oder Landestraßen kommen mit 30 Prozent geringere Anteilskosten auf die Eigentümer der Grundstücke zu. Als vierte Möglichkeit führte Schwedhelm die Sanierung mit Hilfe von Krediten an, die von der Gemeinde aufgenommen werden. Nach Auffassung des Gemeindedirektors wird diese Variante nicht möglich sein. Dieses Verfahren führe die Kommune in die Überschuldung und der Landkreis würde anordnen, Gelder über die drei oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu erwirtschaften. In den zahlreichen sich anschließenden Nachfragen aus dem Kreis der etwa 130 Zuhörer brachten die Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut und ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck. Sie machten ihre Sorgen und Befürchtungen deutlich, die sie ("Wir sind alle Otto Normalverdiener") mit den möglicherweise auf sie zukommenden Zahlungsverpflichtungen bei der Sanierung von Straßen verbinden. Es sei zu befürchten, die Erneuerung der Hausanschlüsse verursache zusätzliche Kosten. Einige monierten, dass keine Beispielrechnungen präsentiert wurden. Schwedhelm sagte zu, auf der nächsten Ratssitzung einige Modellrechnungen vorzulegen. Darin ist abzulesen, was auf Grundstückseigentümer zukommen könnte, wenn die Straßenausbausatzung jetzt angewendet würde. Mehrfach wurde im Publikum die Frage ausgeworfen, was passiere, wenn man die Forderungen nicht bezahlen könnte und zum Härtefall würde. Müsse man dann und wem gegenüber seinen Vermögensstatus offenlegen? Zuhörer verwiesen darauf, dass sich viele mögliche Betroffene im Rentenalter befänden. Andere regten an, Bürgerinitiativen zu gründen, oder forderten: "Die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen". Foto: bt

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