1. Das Thema Straßenausbaubeitrag schlägt hohe Wellen bei den Anwohnern

    Die Gemeinde will die Bürger am 14. März ausführlich informieren / Vorstellung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten

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    LINDHORST (bt). Die Gemeinde Lindhorst lädt die Bürgerinnen und Bürger für Donnerstag, 14. März, 19 Uhr, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in das Dorfgemeinschaftshaus Hof Gümmer ein. An diesem Abend wollen Bürgermeister Hans - Otto Blume (SPD) und Gemeindedirektor Jens Schwedhelm ausführlich über das Thema Straßenausbaubeitragssatzung sprechen. Darüber hinaus sollen weitere Finanzierungsmethoden einer Straßensanierung vorgestellt werden. Das Thema Straßenausbaubeitrag hatte im Ort nach einer von der Siedlergemeinschaft in Kooperation mit dem Ratsmitglied Matthias Hinse (Die Linke) organisierten öffentlichen Veranstaltung mächtig an Fahrt aufgenommen. Rund 170 Personen waren als Zuhörer dabei. In der Folge des Abends brachte Hinse den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in den Rat der Gemeinde Lindhorst ein. Wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewendet, haben die Grundstückseigentümer in reinen Anliegerstraßen anteilig mit 75 Prozent des Aufwandes den größten Batzen zu zahlen. Die restlichen 25 Prozent fallen auf die Gemeinde. Bei Durchgangsstraßen, wie zum Beispiel bei Kreis- oder Landestraßen, kommen geringere Anteilskosten auf die Eigentümer der Grundstücke zu, da der Vorteil der Allgemeinheit größer ist. Für die reine Straßenfläche liegt der Anliegeranteil bei Durchgangsstraßen beispielsweise bei 30 Prozent. In einem Pressegespräch erläuterten Blume und Schwedhelm das Vorhaben am 14. März. An dem Abend wollen die beiden über die von der Gemeinde 2005 eingeführte Straßenausbaubeitragssatzung informieren. Zudem sollen die Veranstaltungsbesucher über zwei weitere Finanzierungsmöglichkeiten der Sanierung von Straßen unterrichtet werden. Mit den Wiederkehrenden Beiträgen können Gemeinden die jährlichen Investitionsaufwendungen, sprich die voraussichtlichen Kosten, in einem vorher festgelegten Abrechnungsgebiet im Rahmen der Sanierung von Straßen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilen. Diese Beiträge sind von den Eigentümern im ausgewiesenen Sanierungsgebiet in Teilbeträgen über einen Zeitraum bis zu maximal fünf Jahren im Voraus zu entrichten. Soll die von den Eigentümern zu zahlende Grundsteuer für die Erneuerung von Straßen verwendet werden, ist dies mit einer Aufstockung der Grundsteuer für alle Grundstückseigentümer einer Kommune verbunden. Die Kommune wäre aufgefordert, aber im Falle einer klammen Haushaltslage nicht verpflichtet, Geld aus der Einnahme der Grundsteuer für die Erneuerung von Straßen beiseite zu legen. Die Steuer kann vom Grundstückseigentümer anteilig auf Mieter umgelegt werden. Nach Auffassung von Gemeindedirektor Schwedhelm ist es sehr schwierig, nahezu unmöglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Unwägbarkeit von Kosten und zukünftigen Entwicklungen aussagekräftige Zahlen zu ermitteln. Nach Aussage von Bürgermeister Blume wollte die Bürgervertretung mit der Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung vor 14 Jahren den Grundstückseigentümern die Möglichkeit einräumen, das Geld für eventuell zu zahlende Straßenbaubeiträge zurückzulegen. So sollten über die Jahre Rücklagen gebildet werden können. "Die Satzung jetzt abzuschaffen", sagt er, "würde die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kommune sehr erheblich beschränken". Die Kosten der Sanierung einer Gemeindestraße kann die Gemeinde aus eigenen Mitteln nicht stemmen, dafür reichen die Einnahmen nicht aus, erläutert der Gemeindedirektor. Obendrein baut die Gemeinde in naher Zukunft mit erheblichem finanziellem Aufwand eine neue Kindertagesstätte. Handlungsbedarf für die Erneuerung von Straßen besteht nach etwa fünfzig bis sechzig Jahren. Da sind sich Blume und Schwedhelm einig. Trotz der bereits erfolgten Erstellung einer sogenannten Prioritätenliste für die Sanierung von Gemeindestraßen ist in der laufenden Amtszeit des Rates vermutlich nicht mehr mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen. Außer, es tritt ein Notfall auf. Kommt es bei der Beteiligung der Bürger bei der Anwendung der Straßenausbaubeitragsatzung zu Härtefällen, dann wird im Einzelfall darüber zu entscheiden sein, kündigen beide an. Möglicherweise können in solch einem Fall sehr langfristig laufende Ratenzahlungen bei niedrigem Zinssatz vereinbart werden. Ob der Satzung ein langes Leben beschieden sein wird, stellt sich am 4. April heraus. Dann wird der Rat auf seiner nächsten Sitzung über den von seinem Mitglied Hinse gestellten Antrag befinden. Egal, wie die Entscheidung ausfällt: Das Geld für den Straßenausbau kommt immer von den Bürgerinnen und Bürgern, entweder durch Steuern oder durch Straßenausbaubeiträge. Foto: bt

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