BECKEDORF (bt). Der Startschuss für die Sanierung der Hauptstraße in Beckedorf fällt mit Verspätung. Da die Planungen für die im Dezember nachträglich beschlossene Gehwegverbreiterung erst noch von der Verkehrskommission genehmigt werden, verschiebt sich der Beginn auf April. Die Samtgemeinde Lindhorst rechnet nicht damit, dass die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Die Planung der Samtgemeinde sieht auf der gesamten Strecke die Neuverlegung des Regenwasserkanals vor. Dafür verantwortlich sind Wurzeleinwüchse, Längsrisse, Undichtigkeiten, verfestigte Ablagerungen und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen in den Leitungen. Die vorhandenen Schachtbauwerke entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und der Kanal verläuft zum Teil unter Grundstückseinfriedungen. Der Kanal für das Schmutzwasser wird in den Anschlussbereichen und an Kreuzungsstellen in offener Bauweise instandgesetzt, anderenfalls im Nachgang mittels Inlinerverfahren saniert. Die Anschlüsse von Regen- und Schmutzwasserkanal an die Grundstücke der Anlieger erfolgen bis an die Grundstücksgrenzen in offener Bauweise. Aufgrund der neu verlegten Trasse für das Regenwasser sei es unumgänglich, die Neuverlegung aller Hausanschlüsse in offener Bauweise vorzunehmen, antwortet Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther auf Nachfrage. Die "Bürgerinitiative Hauptstraße" (BI) hatte in einem Gespräch mit der Verwaltung eine eigene Vorstellung dazu vorgetragen und ein Gutachten vorgelegt: Falls im Einzelfall durchführbar, sollte auch bei den Hausanschlüssen die Sanierung per kostengünstigem Inlinerverfahren geschehen. Nach Aussage des Samtgemeindebürgermeisters wurde der Vorschlag von dem von der Verwaltung beauftragten Planungsbüro geprüft; die Entscheidung fiel jedoch zugunsten der offenen Bauweise. Die Kosten beider Verfahren seien annähernd gleich und die Lebensdauer neuer Kanäle betrage mindestens 50 bis 60 Jahre. Bei einer Sanierung mittels Inliner sei lediglich von 30 Jahren auszugehen, so Günther. Der Auffassung der BI, diese stützt sich dabei auf die Abwassersatzung der Kommune, die Abwasserrohre vom Haus bis zum Sammler gehörten den Grundstückseigentümern und diese könnten selbst entscheiden, wie die Rohre erneuert würden, widerspricht der Bürgermeister: "Die Samtgemeinde erachtet diese Rechtsauffassung als falsch". Die Samtgemeinde habe auf der Grundlage der anzuwendenden Abwasserbeseitigungssatzung sozusagen das hoheitliche Recht, zu bestimmen, wo der Anschlusskanal gelegt oder, wie im vorliegenden Fall der Hauptstraße, wie er erneuert wird, verdeutlicht Günther die Meinung der Verwaltung. Die Samtgemeinde lasse dementsprechend den Anschlusskanal einschließlich des Revisionsschachtes von einer Firma herstellen. Eine Übertragung von Eigentum sei damit nicht verbunden. Die Kommune handele aus der ihr gesetzlich auferlegten Aufgabenstellung heraus und könne deshalb unter anderem die Art, die Lage und den Umfang notwendiger investiver Maßnahmen bestimmen, erläutert der Verwaltungschef. Aufgrund der bereits erwähnten Satzung könne die Samtgemeinde Lindhorst in Einzelfällen dem Grundstückseigentümer gestatten, die Erstellung des Anschlusskanals durch eine Fachfirma herstellen zu lassen. Dies sei ein möglicher Ausnahmefall, den die Verwaltung grundsätzlich als Einzelfall zu bewerten habe. Dabei sei "Ermessen auszuüben", vor dem Hintergrund, dass das öffentliche Interesse vor dem Interesse des Einzelnen zu bewerten sei. "Im vorliegenden Fall sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die es rechtfertigen würden, Anträgen einzelner stattzugeben", stellt der Bürgermeister fest. Die Erneuerung der Hausanschlüsse ist für die Grundstückseigentümer mit Kosten verbunden. Das Kommunalabgabengesetz (NKAG) sieht nach Auskunft der Verwaltung vor, dass Aufwendungen für die Herstellung, die Erneuerung, für eine Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an die Abwasseranlagen der Kommune in der tatsächlichen Höhe zu erstatten sind. Den Anschlussnehmern werde nach Beendigung der Arbeiten ein Kostenbescheid von der Samtgemeinde zugesandt. Wenn die Höhe des geforderten Beitrags die finanziellen Möglichkeiten eines Eigentümers überschreite, dann bestehe grundsätzlich die Möglichkeit der Stundung. Die Entscheidung darüber trifft der Samtgemeindeausschuss. Foto: bt
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Die Bagger für die Sanierung der Hauptstraße rollen erst im April an
Die örtliche Bürgerinitiative entwickelt eigene Vorstellungen zum Kanalbau / Die Verwaltung bezieht Stellung
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