1. Untersuchung der Kinder

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    STADTHAGEN (jb). Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 werden alte Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Einschulungsuntersuchungen der Schulanfänger finden in der jeweilig zuständigen Schule statt, ab Februar in der Grundschule Am Sonnenbrink, im Mai in der Grundschule An der Bergkette und ab März in der Grundschule Am Stadtturm. Der für das Kind vorgesehene Termin wird schriftlich mitgeteilt. Im Juni findet ein Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger in der jeweiligen Grundschule statt.

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