1. "Gewalt ist keine Privatangelegenheit"

    Beratungsstelle "BISS" berät kostenlos, anonym und vertraulich / Pro-aktive Unterstützung für Frauen

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    LANDKREIS (pp). Frauen, die häuslicher Gewalt durch ihre Partner ausgesetzt sind, müssen diese unerträgliche Situation nicht tatenlos hinnehmen. Im Landkreis Schaumburg finden sie seit 2002 unter anderem Unterstützung bei der "BISS" (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt) der Arbeiterwohlfahrt (AWO). "Bei Polizeieinsätzen in derartigen Fällen bekomme ich eine Mitteilung mit den wichtigen Details und rufe dann von mir aus die Frauen an", macht die Sozialpädagogin und BISS-Beraterin Janina Schmidt den pro-aktiven Ansatz deutlich. "Dadurch gibt es eine sehr geringe Hemmschwelle und die Frauen sind meistens schnell bereit, mit mir über ihre Situation zu sprechen. Außerdem können sich Frauen natürlich auch gerne von sich aus an mich wenden." In diesem Jahr hat Schmidt so bereits 210 Kontakte gehabt, von denen sich 35 Frauen selbst gemeldet haben; Migrantinnen machen 81 der Fälle aus. "Ich mache in erster Linie eine Krisenintervention und höchstens fünf Termine, danach vermittle ich die Frauen weiter", erläutert Schmidt. Dazu kooperiert sie eng mit anderen Stellen wie beispielsweise "BASTA" oder dem Frauenhaus. "Einen besonderen Fokus lege ich auch auf die Kinder", betont die Beraterin. "Die sind in solchen Fällen immer stark mit betroffen und ich schaue, wie ihnen geholfen werden kann und sie gestärkt werden." Beispiele für häusliche Gewalt sind, wenn Frauen durch ihre Lebenspartner beleidigt oder gehindert werden, familiäre und freundschaftliche Kontakte zu pflegen, die Finanzen kontrolliert oder Sachen beschädigt werden, sie geschlagen, gestoßen oder auf andere Weise körperlich misshandelt oder zum Sex gezwungen werden, ihnen oder ihren Kindern, Verwandten und Freundinnen Gewalt angedroht wird, weil sie sich trennen wollen oder sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert werden, nachdem sie sich getrennt haben. Das müssen Frauen nicht hinnehmen - Gewalt ist keine Privatangelegenheit, was im seit 2002 geltenden Gewaltschutzgesetz ganz deutlich wird. So informiert Janina Schmidt auch über rechtliche Möglichkeiten und hilft, wenn Frauen einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen wollen. Unabhängig davon, ob die Frauen mit Ihrem Partner weiter zusammenleben wollen, überlegt die Beraterin gemeinsam mit ihnen, was für die Situation das Beste ist, um vor weiterer Gewalt geschützt zu sein. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich. In der akuten Notsituation kann die Polizei dem gewalttätigen Partner für bis zu 14 Tage verbieten, die gemeinsame Wohnung zu betreten (Wegweisung). Deshalb sollten die Frauen nicht zögern, die Polizei anzurufen. Eine große Hilfe ist auch das Angebot "Pro Beweis", am Klinikum Vehlen. Dort werden Beweise für Übergriffe dokumentiert und gespeichert. So können Frauen auch noch Jahre später rechtssicher beweisen, was ihnen angetan wurde, falls sie noch nicht gleich die Kraft oder den Willen haben, sich zu trennen. Die BISS hat ihr Büro Am Sonnenbrink 13 in Stadthagen, Telefon: 05721/99 51 21, E-Mail: biss@awo-kv-schaumburg.de. Die telefonischen Sprechzeiten sind am Montag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr; Beratungen finden nach Terminabsprache statt. Foto: pp

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