1. Minimaler aber ausreichender Ausbaustandard wird gefordert

    Belastungen vermeiden: CDU-Antrag zu Gemeindestraßen in Ortsteilen

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    STADTHAGEN (bb). Die CDU-Fraktion bringt einen Antrag in den Stadthäger Stadtrat ein, der darauf abzielt, hohe finanzielle Belastungen für die Anwohner der Ortsteile in Folge von Straßensanierungen zu vermeiden. Hintergrund ist ein in den kommenden Jahren absehbar zunehmender Sanierungsbedarf an den Gemeindestraßen in diesen Gebieten. Eine Sanierung solle weitgehend entsprechend dem derzeitigen, vergleichsweise wenig aufwändigem Standard erfolgen. Zweitens sollen die vor der Gebietsreform von 1974 erstellten Straßen als Endausgebaut gelten, so die beiden Kernforderungen des Antrags. "Wir wollen erreichen, dass Gemeindestraßen, die im Gebiet der Stadt Stadthagen vor dem Zeitpunkt der Gebietsreform 1974 erstellt wurden, als endausgebaut gelten und deren Anwohner so vor großen finanziellen Forderungen der Stadt schützen", erklärte Heiko Tadge, CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadthäger Rat in einer Pressemitteilung. Dies solle laut Fraktionspressesprecher Gunter Feuerbach für alle Straßen gelten, die im klassischen Ausbaustandard in kleinen Gemeinden im Schaumburger Land mit Schwarzteerdecke und unbefestigten Randstreifen versehen sind. Weiter hat die CDU-Fraktion beantragt, dass Gemeindestraßen, die sich in diesem Ausbauzustand befinden, auch künftig im vergleichbaren Zustand nachausgebaut werden sollen. Sie sollten maximal mit zwei Gossen für das Niederschlagswasser und, wenn der Straßenquerschnitt es zulässt und die Bebauung es gebietet, mit wenigen Parkflächen ergänzt werden. "Über diesen Antrag soll der Stadtrat der Kreisstadt im Vorfeld der Haushaltsverabschiedung beraten und entscheiden", so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jens Klugmann. Nach Auffassung der CDU-Fraktion leben Anlieger an Gemeindestraßen, insbesondere in den Ortsteilen, seit mehr als vierzig Jahren mit einem Straßenausbauzustand, der mit einem minimalen, aber damals ausreichenden Standard erstellt wurde. "Diese Straßen genügen bis heute den Anforderungen in einem klassischen ländlichen Wohnumfeld. Zunehmend wird nunmehr auch in diesen Straßen ein Sanierungsbedarf erkennbar", berichtete Fraktionssprecher Jörg Ostermeier aus dem Ortsrat Wendthagen-Ehlen. Aber es dürfe nicht sein, dass deren Anwohner nun plötzlich mit hohen Beträgen die Straßensanierungen finanzieren sollen. Da auf Grund der langen Zeitdauer seit 1974 in der Regel keine rechtssicheren Unterlagen bei der Verwaltung vorliegen, ob diese Straßen durch die ehemals selbständigen Gemeinden endausgebaut wurden und die Anlieger zu Erschließungsbeiträgen herangezogen wurden, beabsichtige die Stadtverwaltung, die Straßen mittels einer Untersuchung des Straßenaufbaus qualifiziert zu bewerten. "Dies führt in aller Regel jedoch zu Unsicherheiten bei den Anliegern und das besonders auch mit Blick auf Veräußerungsabsichten der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in den Ortsteilen", so die Ortsvorsteher Ursula Schweer, Probsthagen und Andreas Ahnefeld, Obernwöhren. Es sei daher dringend geboten, für alle Beteiligten eine stichtagsbezogene Rechtssicherheit herzustellen. "Stichtag sollte der 1. Januar 1974 sein", fordert Tadge.

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