1. Beratung und Begleitung für Opfer von Straftaten

    Rechte in Anspruch nehmen / Klienten entscheiden selbst über ihren Weg / Mehrjährige Betreuung möglich

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    LANDKREIS (pp). Für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist landkreisweit das Büro der Stiftung Opferhilfe in der Schulstraße 2 in Bückeburg die richtige Adresse, um Informationen, Unterstützung und Begleitung zu bekommen. Die Sozialarbeiterinnen Juliane Frank und Waltraud Burgbacher, die seit 1. Oktober neu im Team ist, helfen Ratsuchenden, aus der Opferrolle herauszutreten und ihre Rechte und Möglichkeiten aktiv wahrzunehmen. "Es geht um alle Arten von Straftaten. In erster Linie suchen unsere Klientinnen und Klienten aber Hilfe bei Fällen von häuslicher Gewalt und Sexualdelikten", berichtet Juliane Frank. Die Ratsuchenden - 2017 waren das 127 Personen - sind zwar zu 80 Prozent weiblich, das bedeutet aber nicht, dass Männer weniger oft von Straftaten betroffen sind. "Statistisch sind junge Männer die häufigsten Opfer, bei ihnen ist aber die oft aus Scham resultierende Hemmschwelle und damit die Dunkelziffer besonders hoch", weiß Frank. Ebenfalls schwer tun sich Senioren damit, sich Hilfe zu suchen. Wenn es sich um Betrugsdelikte wie beispielsweise den "Enkeltrick" handelt, schämen sich die Betroffen, hereingefallen zu sein. "Unser Angebot ist niedrigschwellig und völlig ohne den Druck, irgendetwas erzählen zu müssen. Wir unterstützen die Ratsuchenden dabei, den für sie richtigen Weg zu finden und geben Informationen, Sicherheit, Unterstützung bei Anträgen und Begleitung, beispielsweise beim Gang zum Anwalt oder zur gerichtlichen Vernehmung", macht Waltraud Burgbacher Mut, das Hilfsangebot in Anspruch zu nehmen. "Die Klienten sind selbst die Experten für ihr Leben und können die besten Lösungen finden." Bedürftige können auch finanzielle Unterstützung von der Opferhilfe erhalten. "Wir verfügen über eigene Stiftungsmittel über deren Einsatz unser Vorstand entscheidet. So können wir beispielsweise helfen, wenn kurzfristig eine andere Wohnung benötigt wird", erläutert Frank. Außerdem gibt es Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz, Prozesskostenhilfe oder die Möglichkeit, einen Opferanwalt zur Seite gestellt zu bekommen. Durch die Zusammenarbeit mit BASTA, dem Frauenhaus oder Therapeuten werden auch andere Hilfen ermöglicht. In Akutfällen können beispielsweise traumatisierten Ratsuchenden kurzfristig Plätze in der Traumaambulanz in Rinteln oder der Kinder-Traumaambulanz in Hameln vermittelt werden. Eine weitere Form der Hilfe ist die psychosoziale Prozessbegleitung, eine besonders intensive Form der Unterstützung für Verletzte und Angehörige im Strafverfahren. Die Begleitung der Betroffenen geht von einmaligen Gesprächen bis hin zu mehrjährigen Betreuungsverfahren. "Wir helfen auch in Fällen, in denen die Tat bereits mehrere Jahrzehnte zurückliegt und verjährt ist", so Frank. "Alleine die Klienten entscheiden, wann die Begleitung beendet wird. Telefonisch ist die Opferhilfe Bückeburg - auch anonym - unter 05722-290-295 und -264 zu erreichen. Die telefonischen Sprechzeiten sind mittwochs von 11 bis 13 Uhr; Termine werden nach Absprache vergeben. Foto: pp

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