1. Noch einmal wird der Schicksalstag beleuchtet

    Prozess um Uwe K. erneut eröffnet / Entscheidung fällt in Hildesheim

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    LAUENAU (al). Rund dreieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Ines K. in Lauenau wird ihr Schicksalstag noch einmal beleuchtet. Erneut steht der bisherige Hauptverdächtige, Ehemann Uwe K., vor Gericht, nachdem er bereits Ende Januar 2018 in Bückeburg zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Seine Verteidiger hatten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies das Landgericht Hildesheim zur Wiederaufnahme des Verfahrens an. Am Mittwoch begann der Prozess wiederum mit großem medialen Interesse. Während sich der heute 47-Jährige im ersten Verfahren noch mit Kapuze und Aktendeckel vor den Kameras versteckt hatte, betrat er nun mit offenem Gesicht den Gerichtssaal. Nachdem er beim damaligen Auftakt noch geschwiegen und nur seine Anwälte hatte sprechen lassen, gab er diesmal Auskunft zu seiner Person und seinem bisherigen Werdegang. Einer der beiden Verteidiger hatte bereits vor Wochen erklärt, nun bei der Wiederauflage des Prozesses einen Freispruch erwirken zu wollen. Es lägen neue Beweise und Gutachten vor. Dabei geht es insbesondere um die Rolle der damaligen Geliebten Raffaela L., der ebenfalls ein Tötungsmotiv nachgesagt wird. Weil es nie ein Geständnis von K. gab, hatten die Bückeburger Richter nach mehr als 40 Verhandlungstagen ihn aufgrund der Indizien für schuldig erklärt und dies auf über hundert Seiten begründet. Während die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe gefordert hatte, ihren Revisionsantrag später wieder zurückzog, ging die Verteidigung mir Erfolg zum obersten Bundesgericht in Karlsruhe. Die dortigen Richter bemängelten, dass ein Beweisantrag zurückgewiesen worden war, ohne dies hinreichend zu begründen. Es ging dabei um eine Blutspur in der als Tatort angesehenen Werkstatt des Angeklagten. Sie hoben das erstinstanzliche Urteil auf. Ob es erneut 40 Verhandlungstage auch in Hildesheim geben wird, ist offen. Allerdings sind allein bis Dezember schon zwölf Termine angesetzt. Im Dezember wird dann auch der Gutachter gehört, der zu dem von den Verteidigern gestellten Beweisantrag Stellung bezieht. Ein Urteil hat das Hildesheimer Gericht für Februar 2019 angekündigt. K. selbst kann mit Gelassenheit dem erneuten Verfahren entgegen sehen. Sollte auch das Hildesheimer Gericht von seiner Schuld überzeugt sein, ist eine längere Gefängnisstrafe ausgeschlossen. Selbst wenn statt der bisherigen Totschlags-Variante nun sogar Mord unterstellt würde, bliebe es aus rechtlichen Gründen bei den elfeinhalb Jahren, von denen der Handwerksmeister einschließlich der Untersuchungshaft bereits drei Jahre verbüßt hat. Nicht ausgeschlossen sind jedoch ein geringeres Strafmaß oder gar ein Freispruch, wenn das Gericht von K.'s Schuld am gewaltsamen Tod seiner Ehefrau nicht überzeugt sein sollte. In diesem Fall aber dürfte Raffaela L. in den Blick rücken und ein neues Verfahren auslösen. Mit im Saal wird in den nächsten Wochen auch wieder der Vater der Getöteten als Nebenkläger sitzen. Er hatte bereits in Bückeburg miterleben müssen, wie minutiös die letzten Lebensstunden von Ines K. und die Begleitumstände ihres Todes aufgearbeitet worden waren. Schon damals hatte er erklärt, endlich Gewissheit haben zu wollen, wer die junge Mutter auf dem Gewissen hat. Sie starb genau einen Tag vor dem achten Geburtstag der mit Uwe K. gemeinsamen Tochter. Foto: al

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