LANDKREIS (mk). Die Windkraftanlagen in Beckedorf und Bad Nenndorf dürften dort eigentlich gar nicht stehen, geschweige denn betrieben werden: Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover hat nun entschieden, dass es der Landkreis Schaumburg im Genehmigungsverfahren zu Unrecht unterlassen hat, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Heiko Leitsch, stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, macht deutlich, dass es sich hierbei um die Feststellung eines Formfehlers handelt. Der Landkreis und der Windenergieanlagenbetreiber können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Genehmigungsantrag zu stellen, welcher ein komplettes, neues Verfahren nach sich ziehen würde. Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Landkreis Schaumburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen in den Gemeindegebieten von Beckedorf und Bad Nenndorf erteilt hat. Er macht geltend, die Anlagen seien nicht mit dem Artenschutz zu vereinbaren. Zudem habe der Landkreis die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht verneint.Der Landkreis und der Windenergieanlagenbetreiber können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Wie Klaus Heimann, Pressesprecher des Landkreises, mitteilt, wird das Urteil derzeit besprochen, eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist noch nicht getroffen worden.
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Windräder dürften dort nicht stehen
Verwaltungsgericht entscheidet
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