LANDKREIS (mk). Die Bundesimmissionsschutzverordnung gilt für alle Gemeinden, das Niedersächsische Lärmschutzgesetzt erlaubt ihnen jedoch, eigene Verordnungen zur Regelung der Ruhezeiten zu erteilen. Im Landkreis Schaumburg sieht es mit der Mittags- und Abendruhe wie folgt aus:
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Mittags und abends ist kein Lärm erlaubt
Gemeinden und Städte regeln Ruhezeiten unterschiedlich
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