1. Kindergarten für Bückeburg gebührenfrei

    Stadtrat verabschiedet neues Gebührensystem / Eltern sparen 180 Euro im Monat

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    Die Stadt Bückeburg hat auf der Ratssitzung am Donnerstagabend über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Teilnahmegebühren für den Besuch von Kindergärten entschieden. Für die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes in einer Einrichtung der Stadt Bückeburg werden während der allgemeinen Betreuungszeiten gemäß des "Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder" keine Teilnahmegebühren erhoben. Bisher mussten die Eltern 20 Prozent der Gesamtkosten tragen. "Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf eine tägliche Betreuungszeit von maximal acht Stunden. Da die Betreuungszeiten in den Einrichtungen unterschiedlich gestaltet sind, ist die Festlegung der beitragsfreien Regelbetreuungszeit erforderlich. Die Satzung sieht hier den Beginn für acht Uhr und das Ende für spätestens 16 Uhr vor", heißt es. Allerdings ist diese Gebührenfreiheit nur teilweise bedingt. "Vorher hatten wir in den veranschlagten 240 Euro für acht Stunden Betreuung eine Inklusivgebühr", erklärt Christian Schütte, Fachbereichsleiter Bürgerservice. Jetzt gebe es ein "Baukastensystem". "Die Betreuung ist gebührenfrei. Für Mahlzeiten müssen 60 Euro im Monat gezahlt werden. Auch eventuelle Sonderzeiten für die Betreuung werden mit zwölf Euro je halbe Stunde abgerechnet", schildert Schütte. Summa summarum sparen die Eltern in Bückeburg im Optimalfall nun 180 Euro im Monat. Wenn ein Kind über die gebührenfreien acht Stunden hinaus noch in der Betreuung untergebracht bleiben soll, wird für die Inanspruchnahme einer von der Einrichtung bereitgestellten Sonderöffnungszeit für je eine halbe Stunde zusätzlich eine monatliche Gebühr von zwölf Euro erhoben. Diesen Betrag hatte der Verwaltungsausschuss bereits vor der Ratssitzung halbiert. Die erst veranschlagten 24 Euro sind als zu hoch ermessen worden. In der Satzung von 2017 wurden für die Sonderzeitenregelung noch sieben Euro veranschlagt. Andere Betreuungsformen, wie die Krippe und der Hort werden teurer. "Es geht auf keinen Fall darum, die Kosten für den Kindergarten auf die anderen Betreuungsformen umzulegen. Die Mehrkosten ergeben sich ordinär aus den anfallenden Kostenstrukturen in Krippen und Hort", betont Schütte. Die Krippenbetreuung für sechs Stunden wird um 20 Euro auf 235 Euro erhöht und für neun Stunden fallen 32 Euro mehr, jetzt 322 Euro an. Auch die Hortbetreuung wird für neun Stunden um eine Mehrgebühr von 28 Euro auf insgesamt 268 Euro angehoben. Foto: jh

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