1. Geschlossene Zweckvereinbarung

    Feuerwehren Porta-Kleinenbremen-Wülpke und Bückeburg-Stadt für Ernstfall gerüstet

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    BÜCKEBURG (jh). Jede Feuerwehr stellt durch regelmäßige Übungsdienste sicher, dass sie im Fall des Falles für die Bürgerinnen und Bürger schnelle und kompetente Hilfe leisten kann. Dazu sind neben dem Umgang mit den technischen Geräten und Einsatzfahrzeugen auch Kenntnisse über Orte und Objekte wichtig. Um für die vereinbarte Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Bückeburg-Stadt im benachbarten Kleinenbremen und Wülpke vorbereitet zu sein, wurde nun ein gemeinsamer Dienstabend durchgeführt. Die zwischen den Städten Bückeburg und Porta-Westfalica geschlossene Zweckvereinbarung für eine besondere Art der nachbarlichen Löschhilfe soll nun aktiv gelebt werden. Bei Feuermeldungen mit angenommener Menschengefährdung verständigt die Leitstelle Minden ihre Kollegen aus Stadthagen, die die Alarmierung vornehmen werden und dann rückt die Feuerwehr Bückeburg-Stadt mit nach Porta-Kleinenbremen sowie -Wülpke aus und stellt sicher, dass die in NRW geforderten Hilfsfristen eingehalten werden können. Die Feuerwehr Röcke wird dann in das benachbarte Nammen ausrücken. Für das zweite Halbjahr ist bereits ein weiterer gemeinsamer Dienst geplant. Es soll dann eine Objektbesichtigung des Jugendhofes Gotteshütte stattfinden. Foto: privat

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