1. Sommer, Sonne, Freiluftsaison in der Innenstadt

    Reguläre Nachtzeit gilt ab 22 Uhr / Sonderregelung für die WM

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    BÜCKEBURG (jh). Ein Feierabendbier bei Sonnenuntergang in der Fußgängerzone genießen, den Klängen eines Jazzkonzertes unter freiem Himmel lauschen: die Reize des Sommers und die damit verbundenen Veranstaltungen der Gastronomiebetriebe während der Freiluftsaison in der Bückeburger Innenstadt sind vielfältig. Erst jüngst musste eine Konzert-Veranstaltung des Scarabeo abgebropchen und nach innen verlegt werden. "Ein Anwohner hatte sich dort gegen 21 Uhr über die Lautstärke bei der Polizei beschwert. Für die Veranstaltung konnte das Scarabeo allerdings keine Genehmigung vorweisen, sodass die Veranstaltung in das Restaurant verlegt worden ist", schildert Christian Schütte vom Fachbereich Bürgerservice der Stadt Bückeburg. Ansonsten wäre es kein Problem gewesen, das Konzert in etwas leiserer Form draußen weiter stattfinden zu lassen. Grundsätzlich gilt nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz für alle Gastronomiebetriebe die Nachtruhezeit von 22 Uhr. "Einzelne Gaststätten und Restaurants können und haben beim Landkreis jedoch für einzelne Außenflächen Sonderregelungen beantragt", erklärt Schütte. So haben sich beispielsweise die Falle, das Bistro und und auch das Minchen speziell vom Landkreis genehmigen lassen, dass sich ihre Gäste bis 23 Uhr im Außenbereich des Restaurants an den Tischen aufhalten dürfen. "Derzeit liegen diesbezüglich für den Innenstadtbereich keine großartigen Beschwerden wegen Lärmbelästigung vor. Allerdings geht die Freiluftsaison jetzt erst richtig los. Zusätzlich steht auch noch die WM vor der Tür", so Schütte. Anträge für eine "Sonderzeiten-Regelung" während der WM und für das Public Viewing würden derzeit noch nicht vorliegen. Michael Vogt, Geschäftsführer vom "Le Bistro" hat in den letzten Jahren immer Public Viewing im Außen- und Innebereich seines Restaurants angeboten. "Wir gehen davon aus, dass wir wieder eine Genehmigung bekommen, bis 24 Uhr draußen die Spiele übertragen zu dürfen", sagt er. Bisher sei dies bei jeder vergangenen Europa- und Weltmeisterschaften der Fall gewesen. Foto: razzi

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