1. Spielhallen kräftig zur Kasse bitten

    Steuersatz-Erhöhung auf 20 Prozent

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    STADTHAGEN (bb). Einstimmig haben die Mitglieder des Rates der Stadt Stadthagen eine kräftige Erhöhung des Steuersatzes auf die Einspielergebnisse von Geldspielgeräten beschlossen. Diese zielt einerseits darauf ab, die Einnahmen für die klamme Stadtkasse zu erhöhen und soll andererseits die Ansiedlung weiterer Spielhallen in der Kreisstadt bremsen. Seit 2016 hatte die Vergnügungssteuersatzung der Stadt einen Steuersatz von 13 Prozent des monatlichen Einspielergebnisses für jedes Geldspielgerät festgesetzt. Die Verwaltung regte in ihrer Vorlage eine Erhöhung dieses Satzes auf 15 Prozent an. Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, eine deutlich kräftigere Erhöhung vorzunehmen und den Satz auf 20 Prozent festzulegen. Eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Satz also um rund ein Drittel. Der Sprecher der Christdemokraten Heiko Tadge führte aus, dass es seiner Gruppe mit der Maßnahme einerseits um eine Steuerungsfunktion gehe. Schließlich gebe es in der Kreisstadt schon eine Reihe von Spielhallen. Zweitens seien zusätzliche Einnahmen angesichts der Haushaltslage hoch willkommen. Darüber hinaus sei gerichtlich festgestellt, dass ein Steuersatz in dieser Höhe zulässig sei. Dieser wirke nicht erdrosselnd auf die Betriebe, in manch anderen Kommunen seien noch höhere Sätze üblich. Jan-Philipp Beck, Sprecher der Gruppe SPD/Grüne/FDP, erklärte, dass die Mehrheitsgruppe die Erhöhung auf 20 Prozent mittragen werde, mit derselben "doppelten" Begründung wie Heiko Tadge. "Wir können jeden Euro gut gebrauchen", so Beck. Jürgen Burdorf erklärte für WIR, dass für seine Gruppe vor allem die Steuerungsfunktion im Vordergrund stehe. Die Spielhallen seien der Attraktivität Stadthagens nicht förderlich und bedeuteten eine Gefährdung in Bezug auf die Spielsucht. Lothar Biege (FDP) hielt fest, dass 20 Prozent sicher ein "Schluck aus der Pulle" sei. Bei der Ansammlung solcher Betriebe in Stadthagen sei dieses als Steuerungsinstrument jedoch geboten. Der Rat beschloss die Erhöhung einstimmig, diese soll zum 1. Juni 2018 in Kraft treten.

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