1. Spitzenreiter mit 3 Prozent

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    Seit der Entscheidung des EU-Finanzministerrates am 10. März 2009 kann jeder Mitgliedstaat selbst wählen, den Mehrwertsteuersatz für Restaurants zu ermäßigen. 17 von 28 EU-Staaten (Stand Juli 2017) haben laut dem Dehoga-Bundesverband ihren Gastronomen die Entlastung zugebilligt. Bereits dafür entschieden haben sich sämtliche Nachbarländer Deutschlands - bis auf Dänemark, hier müssen die Gastrobetriebe den stattlichen Normalsatz von 25 Prozent ans Finanzamt abführen. In den Niederlanden zum Beispiel fällt für Restaurantbetreiber eine Mehrwertsteuer von sechs Prozent an, in Polen von acht und in Frankreich von zehn Prozent. Spitzenreiter ist Luxemburg mit nur drei Prozent - sowohl für die Gastronomie als auch auf Lebensmittel.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an