1. Neue Finanzierung ist auf den Weg gebracht

    Räte der Stadt und Samtgemeinde geben grünes Licht

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    BAD NENNDORF (jl). Damit steht die Finanzierung der Samtgemeinde auf neuen Füßen. Nachdem sich der Rat der Kurstadt am Montag für ein positives Votum ausgesprochen hatte, gab drei Tage später auch der Samtgemeinderat als letzte Instanz grünes Licht. Final beschlossen wurde auch, dass das Jugendzentrum (JUZ) von der Stadt zur Samtgemeinde wechselt. Hinsichtlich der Verwaltungskräfte entschieden sich die Stadtpolitiker dafür, diese zu behalten - aus steuerrechtlichen Gründen, wie Stadtdirektor Mike Schmidt erklärte. Ergo bekommt die Stadt nun die Personalkosten in Höhe von 187.000 Euro von der Samtgemeinde erstattet. Ab 2021 wird der Pauschalbetrag entsprechend der Tariferhöhung angepasst. Die Verwaltungskostenvereinbarung zwischen der Stadt und der Samtgemeinde wird damit aufgekündigt und auf die Samtgemeindeumlage umgelegt. Die wird künftig nach der Steuerkraftmesszahl berechnet - eine Umstellung, die den Kämmerer seit 13 Jahren beschäftige. "Ich war schon immer der Meinung, das ist das gerechteste System", sagte Frank Behrens. Wer mehr einnehme, solle auch mehr Steuer zahlen. Dem pflichteten alle Fraktionssprecher uneingeschränkt bei. Von einer "sehr guten Sache" sprach etwa Volker Busse (SPD). Das gelte auch für das JUZ, das schließlich nicht nur Jugendliche aus der Kernstadt, sondern aus der ganzen Samtgemeinde nutzten. Zudem habe die umgestaltete Finanzierung der Samtgemeinde mit dem Wahlrecht der Kommunen bei der Personalbeschäftigung einen entscheidenden Vorteil, so Busse: "Alle sind jetzt glücklich sind." Diskussionsbedarf, welche Hilfe seitens der Samtgemeinde gestattet ist und welche nicht, erübrige sich künftig. Bernd Reese (Grüne) lobte die Vereinfachung. Der Samtgemeinderat musste am Donnerstag nur noch die Änderung der Hauptsatzung durchwinken. Diese wurde um die umgestellte Berechnungsgrundlage für die Samtgemeindeumlage ergänzt. Neu ist auch der Passus, dass es nun Aufgabe der Samtgemeinde ist, das Jugendzentrum zu unterhalten und zu betreiben. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.

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