BAD NENNDORF (jl). Es ist ein Hoffnungsschimmer, der Dieter Wächter aufatmen lässt. Nach Monaten des Bangens kann er sich zumindest der Unterstützung der Stadt Bad Nenndorf und auch derer des Landkreises, wieder einen Groß-Flohmarkt organisieren zu dürfen, gewiss sein. Allerdings: Eine Genehmigung für seine Veranstaltungsreihe, die regelmäßig bis zu 10.000 Besucher in die Kurstadt zog, gibt es bisher nicht. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, dass gewerbliche Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig sind (das SW berichtete). Dabei scheitert es weniger am Wohlwollen der Genehmigungsstelle als an rechtlichen Vorgaben. "Alle Beteiligten haben bekundet, dass sie dafür sind, dass es weitergeht", fasst Wächter ein Gespräch in der Kreisverwaltung am Montagvormittag zusammen. Das Problem: Ihm geht es darum, die Regelmäßigkeit seiner großen Trödelmeile mit acht Monatsterminen von März bis Oktober zu erhalten: "Die Größe und der Traditionsfaktor der Veranstaltung reichen aber leider nicht aus, um eine juristisch haltbare Genehmigung auszusprechen." In Schaumburg und in fast ganz Niedersachsen gebe es bis heute keine Gestattung, die über vier Veranstaltungen - gekoppelt an verkaufsoffene Sonntage - hinausgeht. "Das funktioniert bei uns aber nicht, weil Möbel Heinrich da auch auf hat und uns kein Platz zur Verfügung steht", erklärt Wächter, der fast zwei Jahrzehnte lang den Groß-Flohmarkt auf dem Parkplatz des Einrichtungshauses veranstaltet hat. Gemeint sind die vier Bad Nenndorfer Großveranstaltungen wie die demnächst wieder anstehenden Gartenträume. Daher hat er eine Idee in das Gespräch eingebracht: Sein Groß-Flohmarkt könnte in Verbindung mit einem "Stadtbummel", zu dem möglichst alle Innenstadtgeschäfte öffnen, an jedem ersten Sonntag im Monat stattfinden. "Davon können beide Seite nur profitieren", so Wächter. Diese regelmäßige Sonntagsöffnung hat es in den vergangenen Jahren von Mai bis Oktober, initiiert von der Kur- und Tourismusgesellschaft (KurT), bereits gegeben. Die rechtliche Tragbarkeit muss nun überprüft werden. Und da kommt die Nenndorfer Verwaltung ins Spiel. Die will vor diesem Hintergrund Begründungen bringen, die eine Genehmigung seitens des Landkreises juristisch haltbar machen und allen Beteiligten Planungssicherheit gewähren. "Ausnahmen sind grundsätzlich möglich", bekräftigt Amtsleiter André Lutz (Bildung und Soziales) auf Anfrage, "dafür gilt es jetzt Argumente zu finden". Die sollen zeitnah in den kommenden zwei Wochen dem Landkreis, der letztlich den Flohmarkt festsetzt, übermittelt werden. Wächters Vorschlag wertet er als "eine Möglichkeit zur gegenseitigen Belebung". Und: "Wir fänden es schön, wenn der Flohmarkt weitergeführt werden kann." Mit "wir" meint Lutz sowohl die Verwaltung als auch Politik. Diese Rückendeckung lässt Wächter hoffen. Er betont aber: "Ob und wann es wieder los geht, ist noch nicht zu sagen." Frühester wahrscheinlicher Termin wäre wohl der 6. Mai. Der Markt fände dann im 20. Jahr statt. Foto: jl/Archiv
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"Wir fänden es schön, wenn der Flohmarkt weitergeführt werden kann"
Nach Gespräch beim Kreis: Verwaltung will Argumente für Ausnahmen finden / Tragbarkeit prüfen
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