1. Jahresabrechnungen bei der AWS werden fällig

    Die Abfallwirtschaftsgesellschaft verschickt Gebührenbescheide

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    LANDKREIS (gr). Anfang Februar werden die Abfallgebührenbescheide mit der Jahresabrechnung 2017/2018 an alle Grundstückseigentümer verschickt. Erfahrungsgemäß kommt es nach Versenden der Bescheide vermehrt zu Anfragen. Interessierten Kunden stehen auf der Internetseite der aws (www.aws-shg.de) und über die aws-App umfassende Informationen zu den Abfallgebühren zur Verfügung. Dort sind unter "Aktuelles" die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema eingestellt, ferner finden die Kunden Infos zu den verschiedenen Behältergrößen und Gebühren; über die Internetseite im Loginbereich können Grundstückseigentümer zudem bequem Behälteränderungen online tätigen. Die Mitarbeiter im aws-Kundenservice sind natürlich auch vorbereitet und beantworten unter der Rufnummer 05721/97052450 zu den folgenden Zeiten telefonische Anfragen: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Für Nachrichten per E-Mail steht folgende Adresse zur Verfügung: gebuehrenbescheid@aws-shg.de. Die aws bittet ihre Kunden für eventuell entstehende Wartezeiten um Verständnis.

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