1. "Land unter" bei extremen Hochwasser

    Bauausschuss informiert sich über Hochwasserschutz und Fördermaßnahmen / Fließgewässerentwicklung betreiben

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    RINTELN (ste). Der Rintelner Bauausschuss befasst sich in seiner öffentlichen Sitzung am 7. Februar unter anderem mit der Frage, welche Gefahrenstellen es bei extremen Hochwassern (HQ 100 - Höchstes Hochwasser in 100 Jahren) in Rinteln gibt, welche Maßnahmen für den Hochwasserschutz man seitens der Stadt unternehmen kann und welche Fördermöglichkeiten es für diese Schutzmaßnahmen gibt. Das Büro "Sönnichsen & Partner" aus Minden hatte den Auftrag erhalten, entsprechende Hochwasserschutzpläne für die Oberweser und hier insbesondere den Landkreis Schaumburg zu erstellen. Für Rinteln sahen die Ingenieure Hochwasserschutzmaßnahmen "...unter Berüchsichtigung des Schadenspotentials" notwendig für das Industriegebiet Ost, Engern und die Kernstadt im östlichen Bereich. Die Chancen, dass die entstehenden Kosten mit 70 und sogar bis zu 90 Prozent gefördert werden durch die neue Förderrichtlinie-Hochwasserschutzmaßnahmen Binnenland stehen für Rinteln gut, ermittelten die Planer. Helfen könnten Deiche, ähnlich wie der in der Ost-Contrescarpe. Für das Industriegebiet Ost müsste dieser Deich südlich der Konrad-Adenauer-Straße dafür sorgen, dass der Schildgraben nicht in die Nordstadt läuft. Die Eindeichung von Engern würde am südlichen Ortsrand verlaufen und dem Ort Schutz vor der über die Ufer tretenden Weser bieten. Rintelns östliche Altstadt müsste durch Deiche am östlichen Stadtrand an der Ost- und der Süd-Contrescarpe gegen eindringendes Wasser gesichert werden. Die Planer stellten in ihrer Ausarbeitung fest, dass die investierten Kosten für Schutzmaßnahmen in einem überaus guten wirtschaftlichen Verhältnis zu den möglichen Schäden durch Hochwasser stehen. Ein Grund mehr dafür, die Pläne auch in die Tat umzusetzen. Die größtmöglichen Chancen für eine schnelle Förderung sehen die Planer für das Industriegebiet Ost und sie verweisen darauf, dass die Fördertöpfe aufgrund der Änderung der Richtlinien noch voll sind. Der Vorteil bei dieser Maßnahme sei auch, dass zum einen Hochwasserschutz betrieben werde, andererseits aber auch Fließgewässerentwicklung (Schildgraben) betrieben werde. Der Bauausschuss wird sich dem Thema annehmen. Foto: ste

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