1. Blaulicht auf Privat-Pkw findet keine Mehrheit

    Antrag des Feuerwehrkommandos wird vom Rat abgelehnt

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    SAMTGEMEINDE LINDHORST (bt). Mit der Mehrheit von 12 gegen 9 Stimmen ist der Rat der Samtgemeinde Lindhorst der Argumentationslinie der Samtgemeindeverwaltung gefolgt. Diese hatte in einer ausführlichen Darstellung begründet, warum sie keine Notwendigkeit sieht, den privaten Pkw des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters Benjamin Heine mit Blaulicht auszustatten. Nach Angaben der Verwaltung hatte Gemeindebrandmeister Ralf Stöber auf Beschluss des Gemeindekommandos und mit Blick auf die gegebene Erlasslage den Antrag zum Führen solch einer Sondersignalanlage am Privatfahrzeug Heines vorgelegt. In ihrer schriftlichen Vorlage zur Behandlung des Antrags im Rat der Samtgemeinde weist die Kommune darauf hin, dass der Antragsteller sein Anliegen unter anderem damit begründet habe, dass solch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, um mit dem privaten Pkw bei einer Fahrtstrecke von bis zu 30 Kilometern schnell zu einer Einsatzstelle zu gelangen. Als weitere Begründung sei angeführt worden, dass bei bestimmten Einsatzlagen die schnellstmögliche Anwesenheit einer Führungskraft mit erweiterter Ausbildung - ein Zugführer - vor Ort hilfreich und erforderlich sei. Dies sei nicht immer gegeben. Die Verwaltung der Samtgemeinde schloss sich dieser Ansicht nicht an und empfahl dem Rat, diesem Antrag nicht stattzugeben. Die zuständige Fachabteilung im Rathaus hatte den Vorgang der Polizeidirektion Göttingen zur Beurteilung vorgelegt. Diese, so heißt es in der Ratsvorlage, teilt die Ansicht der Verwaltung und sieht eine Genehmigung als nicht geboten und notwendig an. Der zuständige Fachausschuss des Samtgemeinderates hatte im Vorfeld anders entschieden: Er hatte die Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag stattzugeben. Nach Meinung der Verwaltung sind die Ortswehren in der Samtgemeinde mit einer ausreichenden Anzahl von Gruppen- und Zugführern ausgestattet. Deshalb könne bei einem Einsatz stets eine Einsatzleitung gestellt werden. Bei kritischen Einsätzen werde zudem die Stützpunktwehr Lindhorst alarmiert. Diese verfüge allein schon über die Anzahl zehn Gruppen- und acht Zugführern. Im vergangenen Jahr sei bei allen kritischen Einsätzen rechtzeitig ausreichend ausgebildetes Feuerwehrpersonal vor Ort gewesen. In der Aussprache im Rat der Samtgemeinde äußerten einzelne Redner Verständnis für das vom Feuerwehrkommando vorgebrachte Anliegen, insbesondere mit Hinweis auf "extrem gefährliche Fahrten" zu einem Einsatzort und auf die mögliche schwache Besetzung bei Alarmierung während der Arbeitszeit. Aufhorchen ließ der Hinweis, dass bei Ablehnung dies der erste Antrag des Feuerwehrkommandos sei, dem nicht gefolgt werde. In verschiedenen Redebeiträgen wurde am Ratstisch die Vermutung geäußert, die Entscheidung Blaulicht ja oder nein lasse einen Konflikt zwischen Verwaltung und Feuerwehren erkennen. "Dieser muss angegangen werden" befand CDU -Sprecher Sven - Unruh. "Es gibt keinen Konflikt", hielt Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther (SPD) dem entgegen. Die Verwaltung habe sachgerecht geurteilt. Das sei ihre Aufgabe. Die Feuerwehren seien sehr gut aufgestellt. Man habe keinen Ermessensspielraum. "Eine andere Beschlussempfehlung sei nicht möglich gewesen", betonte Günther. Die Mehrheit der Mandatsträger folgte dieser Empfehlung. Foto: bt

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