1. "Sichtbar, dass die Population eingedämmt wurde"

    Appellieren statt kontrollieren: Erfahrungen mit der Kastrationspflicht / Rodenberg sieht bisher keinen Anlass mitzuziehen

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    BAD NENNDORF (jl). Um Katzenleid zu lindern, haben viele Kommunen die sogenannte Katzenverordnung eingeführt: Besitzer von Stubentigern mit Freigang müssen diese kastrieren, kennzeichnen und in einer Datenbank wie Tasso registrieren lassen. In Nenndorf gilt die Vorschrift seit zwei Jahren - Rodenberg sträubt sich noch. Zeit für ein Fazit. "Es ist sichtbar, dass die Katzenpopulation schon eingedämmt wurde", sagt Jutta Schneider vom Tierschutzverein Rodenberg/Bad Nenndorf. Nach jeweils fast 80 aufgefunden Katzen in den Jahren 2013 und 2014 ging die Zahl laut Schneider im Jahr 2015 nach dem Nenndorfer Erlass auf 64 runter. Mit 84 Fundkatzen markiert 2016 einen Ausreißer, den sich die Vorsitzende nicht erklären kann. Denn das abgelaufene Jahr bestätigt wieder den Positivtrend: "Vor allem die Zahl an aufgefundenen Kitten und trächtigen Katzen ist drastisch zurückgegangen, wir hatten fast keine mehr." Eine genaue Statistik liegt zwar noch nicht vor, die Lage im Katzenhaus mit rund 40 Bewohnern sei aber mittlerweile "im Rahmen des Erträglichen". Das Leid der Tiere sei weniger geworden, ebenso die personelle Belastung. Auch die Kosten hätten sich verringert. Aber: Schneiders Schätzungen zufolge sind immer noch rund 80 Prozent der Fundkatzen nicht kastriert. Einerseits sei die Verordnung unerlässlich, sagt sie: "Wir haben damit eine rechtskräftige Argumentationsgrundlage, um Katzenhalter zur Vernunft zu bringen." Denn Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis 5.000 Euro geahndet werden. Zudem sei es einfacher, Halter entlaufener Tiere ausfindig zu machen, wenn diese gekennzeichnet sind. Kontrolle sei schwierig, aber auch nie vorrangig gewesen, betont die Vereinschefin. Vielmehr gehe es um den Appell ans Verantwortungsbewusstsein. Dem pflichtet auch André Lutz, Leiter des Bereiches Bildung und Soziales, bei. Einen Bußgeldbescheid habe die Verwaltung bisher nicht aussprechen müssen. Für ihre Aufklärungsarbeit hätten die Tierschützer aber jederzeit den Gesetzgeber im Rücken. Andererseits weiß Schneider auch, dass die Kastrationspflicht Leute abschrecke, herrenlose Katzen zu melden. Denn "wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt", so der gesetzliche Wortlaut, gilt als deren Halter - und muss sie kastrieren lassen. Schneider bekräftigt aber, dass der Tierschutz froh und dankbar über jeden Hinweis auf Katzenpopulationen sei und niemanden auf den Kosten sitzen lasse. Warum die Samtgemeinde Rodenberg in Sachen Kastrationspflicht nicht nachzieht, ist für Schneider unverständlich. Immerhin: Die aktuelle landesweite Kastrationsinitiative (hierüber berichtet das SW an anderer Stelle) könnte - je nach Erfolg - die Diskussion neu entfachen. Bisher sei das Thema, so Verwaltungschef Georg Hudalla auf Anfrage, "weit entfernt davon, in irgendeiner Form als Problem wahrgenommen zu werden". Die größten Populationen in den beiden vergangenen Jahren seien jedoch rund um Rodenberg aufgetaucht, hält Schneider dagegen und fordert flächendeckend die Verordnung. Neben der Deisterkommune gibt es auch in der Samtgemeinde Sachsenhagen, der Stadt Obernkirchen und im Auetal noch keine Kastrationspflicht. Foto: jl

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