1. Wahlen bei den Kirchräten

    Kandidatenvorschläge sind bis zum 21. Januar möglich

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    LANDKREIS (jh). Für die Gemeindekirchenratswahlen, die am 11. März 2018 in den Kirchengemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe stattfinden, können noch bis zum 21. Januar Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden. Wahlvorschläge sind beim Kirchenvorstand einzureichen. Wer sich selbst für eine Kandidatur interessiert, kann sich an sein Pfarramt oder an den Kirchenvorstand wenden. Gewählt werden kann, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten der Kirchengemeinde angehört und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen zur Wahl und zur Kandidatur sind in den Pfarrämtern, bei den noch amtierenden Gemeindekirchenratsmitgliedern und im Internet unter www.kirchemitmir.de. erhältlich Die Mitglieder im Gemeindekirchenrat werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Viele wichtige Entscheidungen zum Thema "Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?" trifft der Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit dem Kirchenvorstand und den Pastorinnen und Pastoren. Alle Kirchenmitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so das kirchengemeindliche Leben mitzugestalten.

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